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E-Scooter Versicherung: Pflicht, Plakette und Diebstahl

E-Scooter Versicherung in Deutschland: wann Haftpflicht und Plakette Pflicht sind, was für Pedelecs gilt und wer bei Diebstahl zahlt.

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E-Bike-Akku im Gepäckträger mit dem Schlüssel im Akkuschloss – Versicherung für E-Bike und E-Scooter

Brauchst du für deinen neuen E-Scooter eine Versicherung, oder reicht die Privathaftpflicht? In Deutschland hängt die Antwort davon ab, ob dein Fahrzeug als Fahrrad, als Elektrokleinstfahrzeug oder als Kraftfahrzeug gilt. Der Ratgeber beschreibt die Regeln in Deutschland – und kurz, was in Österreich gilt.

E-Scooter Versicherung: Brauchst du eine?

Für einen E-Scooter mit Straßenzulassung ja: Pflicht ist eine Kfz-Haftpflicht mit Versicherungsplakette, die jedes Jahr zum 1. März erneuert wird – die Privathaftpflicht reicht nicht. Ein Pedelec (250 W, Unterstützung bis 25 km/h) gilt als Fahrrad und braucht keine Versicherung, ein S-Pedelec ein Versicherungskennzeichen. Diebstahl am eigenen E-Scooter deckt nur eine freiwillige Teilkasko.

E-Scooter Versicherung und E-Bike: Was gilt für dein Fahrzeug?

Die Tabelle zeigt die Regeln in Deutschland. Die Versicherung abschließen muss der Halter des Fahrzeugs.

FahrzeugGilt alsVersicherungspflichtPrivathaftpflicht und Hausrat
Pedelec: höchstens 250 W, Motor hilft nur beim Treten, Unterstützung endet bei 25 km/h (Anfahr- oder Schiebehilfe bis 6 km/h erlaubt)FahrradNeinPrivathaftpflicht zahlt meist Schäden an anderen; Hausrat nur bei Einbruchdiebstahl aus verschlossenem Raum, sonst Zusatz nötig
E-Scooter mit Allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE): mehr als 6 und höchstens 20 km/h, Lenk- oder Haltestange, höchstens 500 WElektrokleinstfahrzeugJa: Kfz-Haftpflicht mit VersicherungsplakettePrivathaftpflicht zahlt in der Regel nicht; Diebstahl nur mit Teilkasko
E-Scooter ohne ABE/Einzelbetriebserlaubnis oder schneller als 20 km/hKraftfahrzeug ohne StraßenzulassungKeine Plakette möglich – nur Privatgelände, das nicht öffentlich zugänglich istGilt in der Regel nicht – Bedingungen prüfen
Elektrisches Einrad, Hoverboard oder E-Skateboard ohne Lenk- oder HaltestangeKein ElektrokleinstfahrzeugKeine Plakette möglich – nur Privatgelände, das nicht öffentlich zugänglich istGilt in der Regel nicht – Bedingungen prüfen
E-Bike mit Gasgriff, das ohne Treten schneller als 6 km/h fährt, oder mit mehr als 250 WKraftfahrzeug, kein FahrradJa: Kfz-HaftpflichtPrivathaftpflicht zahlt in der Regel nicht
S-Pedelec: Tretunterstützung bis 45 km/hKleinkraftradJa: Kfz-Haftpflicht mit Versicherungskennzeichen, dazu Führerschein Klasse AM und HelmPrivathaftpflicht zahlt in der Regel nicht; Diebstahl nur mit Teilkasko

Elektrische Einräder, Hoverboards und E-Skateboards fallen nicht unter die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, weil ihnen die Lenk- oder Haltestange fehlt. Für sie gibt es deshalb keine Versicherungsplakette, und auf öffentlichen Straßen dürfen sie nicht fahren. Ein elektrisches Einrad ist also ein Fahrzeug für Privatgelände, das nicht öffentlich zugänglich ist.

So findest du die richtige Zeile

Beim E-Scooter entscheidet die Allgemeine Betriebserlaubnis. Ein Modell mit ABE trägt ein Fabrikschild und eine Fahrzeug-Identifizierungsnummer, und die Datenbestätigung des Herstellers musst du aufbewahren und bei einer Kontrolle vorzeigen können. Nur mit ABE oder Einzelbetriebserlaubnis bekommst du eine Versicherungsplakette. Modelle mit ABE findest du bei unseren E-Scootern mit Straßenzulassung. Bei E-Bikes prüfst du die Motorleistung, die Geschwindigkeit, bei der die Unterstützung abschaltet, und ob es einen Gasgriff gibt. Entfernst du die Drosselung oder schaltest du – etwa per App – eine höhere Geschwindigkeit frei, kann die Betriebserlaubnis erlöschen (§ 19 StVZO). Dann darf der E-Scooter nicht mehr auf öffentliche Straßen (§ 2 eKFV). Unfallopfer bekommen ihren Schaden in der Regel trotzdem von der Haftpflicht ersetzt, du musst aber mit strafrechtlichen Folgen und Rückforderungen deines Versicherers rechnen. Alle Verkehrsregeln findest du in unseren Ratgebern zu den E-Scooter Regeln in Deutschland und den Pedelec Gesetzen in Deutschland.

Versicherungspflicht in Europa – Kurzüberblick

Nimmst du deinen E-Scooter oder dein E-Bike mit ins Ausland, gelten dort die Regeln des jeweiligen Landes. In mehreren Ländern ist eine Versicherung für alle E-Scooter Pflicht. Kläre vor der Reise, ob E-Scooter im Urlaubsland auf öffentlichen Straßen erlaubt sind, lass dir von deinem Versicherer eine internationale Versicherungsbestätigung (Grüne Karte) geben und bring ein D-Schild am Roller an.

LandE-ScooterPedelec (250 W, 25 km/h)
DeutschlandKfz-Haftpflicht mit Versicherungsplakette, die jedes Jahr zum 1. März erneuert wird. Auf die Straße dürfen nur Modelle mit ABE oder Einzelbetriebserlaubnis und höchstens 20 km/h.Keine Versicherungspflicht
FrankreichEine Haftpflichtversicherung (responsabilité civile) ist für alle E-Scooter vorgeschrieben.Keine Versicherungspflicht
SpanienPflicht-Haftpflichtversicherung. Alle E-Scooter müssen bei der Verkehrsbehörde DGT registriert werden, und die Registrierung ist Voraussetzung für die Versicherung.Keine Versicherungspflicht
ItalienPflicht-Haftpflichtversicherung seit 16. Juli 2026 und eine Kennzeichnungsplakette (contrassegno) am Fahrzeug.Keine Versicherungspflicht
SchwedenKfz-Haftpflicht (trafikförsäkring), wenn der E-Scooter für mehr als 20 km/h gebaut ist – oder für mehr als 14 km/h gebaut ist und mehr als 25 kg wiegt. Modelle über 20 km/h oder mit mehr als 250 W dürfen nicht im Straßenverkehr fahren.Keine Versicherungspflicht

Ein S-Pedelec bis 45 km/h ist in Deutschland, Frankreich, Spanien und Schweden ein versicherungspflichtiges Kraftfahrzeug – nach dem jeweiligen nationalen Recht. In Italien ist das nicht geklärt: Ein Rundschreiben des italienischen Innenministeriums von 2024 nimmt Pedelecs – auch solche mit mehr als 250 W – von der Versicherungspflicht aus und äußert sich nicht zu S-Pedelecs. Frag vor einer Fahrt dort bei einem Versicherer nach. Die EU-Richtlinie zur Kfz-Haftpflichtversicherung erfasst nur Fahrzeuge, die ausschließlich mit Motorkraft angetrieben werden und schneller als 25 km/h fahren oder mehr als 25 kg wiegen und schneller als 14 km/h fahren. E-Bikes mit Pedalen, auch schnelle, fallen also nicht unter die Richtlinie. Jedes Land darf aber auch für andere Fahrzeuge eine Versicherung verlangen – Deutschland tut das zum Beispiel für E-Scooter.

Und in Österreich?

In Österreich gelten seit der 36. StVO-Novelle eigene Regeln:

  • E-Scooter mit höchstens 600 W Höchstleistung laut Hersteller und höchstens 25 km/h (ohne Sitz) sind keine Kraftfahrzeuge (§ 1 Abs. 2b KFG): keine Zulassung, kein Kennzeichen, keine Versicherungspflicht. Stärkere oder schnellere Modelle sind Kraftfahrzeuge und dürfen nur mit Zulassung, Kennzeichen und Kfz-Haftpflicht auf öffentliche Straßen.
  • E-Bikes mit höchstens 250 W Nenndauerleistung und 25 km/h sind Fahrräder ohne Versicherungspflicht. Ab 1. Oktober 2026 gilt aber ein E-Bike, dessen Gasgriff den Motor auch ohne Treten antreibt, als E-Moped und damit als Kraftfahrzeug. Eine Schiebe- oder Anfahrhilfe in Schrittgeschwindigkeit bleibt erlaubt.
  • E-Mopeds und S-Pedelecs (Klasse L1e-B, etwa mit Tretunterstützung bis 45 km/h) brauchen Zulassung und Kennzeichen, eine Kfz-Haftpflicht, den Führerschein der Klasse AM (in Klasse B enthalten) und einen Helm. Ohne CoC-Papier oder Einzelgenehmigung lässt sich ein E-Moped nicht zulassen.

Schäden, die du mit E-Scooter oder Pedelec anderen zufügst, zahlt in der Regel die Privathaftpflicht, die in Österreich meist Teil der Haushaltsversicherung ist – prüfe die Bedingungen. Den Diebstahl eines E-Bikes ersetzt die Haushaltsversicherung meist nur, wenn es aus der versperrten Wohnung oder dem versperrten Kellerabteil gestohlen wurde. In Deutschland gelten für deinen E-Scooter die Regeln oben – deine Privathaftpflicht deckt ihn dort in der Regel nicht.

Was deckt die Versicherung?

Kfz-Haftpflicht mit Versicherungsplakette

Die Kfz-Haftpflicht zahlt Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die du mit dem E-Scooter anderen zufügst. Der Versicherer prüft auch, ob du überhaupt haftest, und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Weil E-Scooter höchstens 20 km/h fahren, gilt für sie die verschuldensunabhängige Halterhaftung des Straßenverkehrsgesetzes derzeit nicht (§ 8 StVG): Wer mit einem E-Scooter zusammenstößt, bekommt Schadenersatz in der Regel nur, wenn den Fahrer ein Verschulden trifft. Die Versicherungsplakette ist der Nachweis für die Haftpflicht. Sie wird hinten am E-Scooter aufgeklebt, möglichst unter dem Rücklicht, und gilt immer für ein Versicherungsjahr vom 1. März bis Ende Februar. Die Farbe wechselt jedes Jahr – 2026/27 schwarz, 2027/28 blau. Den Versicherungsnachweis musst du unterwegs dabeihaben.

Kasko: Diebstahl und Schäden am eigenen E-Scooter

Wird dein E-Scooter gestohlen oder bei einem Unfall beschädigt, zahlt die Kfz-Haftpflicht nichts – sie ist nur für die Schäden anderer da. Dafür gibt es eine freiwillige Kaskoversicherung, die einige Kfz-Versicherer auch für E-Scooter anbieten. Beim S-Pedelec deckt eine Teilkasko unter anderem Diebstahl, Brand sowie Sturm- und Hagelschäden. Welche Schäden genau versichert sind und ob eine Selbstbeteiligung gilt, steht in den Bedingungen.

Privathaftpflicht: für das Pedelec, nicht für den E-Scooter

Fährst du mit dem Pedelec jemanden an oder beschädigst ein parkendes Auto, zahlt in der Regel deine Privathaftpflicht – das Pedelec gilt als Fahrrad. Beim E-Scooter ist das anders: Die meisten Privathaftpflicht-Policen schließen mit der sogenannten Benzinklausel alle Kraftfahrzeuge aus, die schneller als 6 km/h fahren – egal ob mit Benzin- oder Elektromotor. Das gilt auch für S-Pedelecs und E-Bikes, die ohne Treten schneller als 6 km/h fahren. Deshalb braucht jeder E-Scooter eine eigene Kfz-Haftpflicht, auch wenn du schon eine Privathaftpflicht hast.

Hausrat und Fahrradversicherung beim Pedelec

Hast du eine Hausratversicherung, ist ein Pedelec darüber in der Regel wie ein Fahrrad gegen Einbruchdiebstahl versichert – also wenn es aus dem verschlossenen Keller oder der verschlossenen Garage gestohlen wird. Prüfe die Bedingungen. Wird es draußen gestohlen, ist das ein „einfacher Diebstahl“, und dafür besteht im Grundtarif meist kein Schutz. Du kannst ihn gegen Mehrbeitrag über Zusatzbedingungen zur Hausrat versichern. Prüfe auch, bis zu welcher Summe ein Fahrraddiebstahl versichert ist und ob dein Vertrag noch eine Nachtzeitklausel enthält: In älteren Bedingungen gilt der volle Schutz draußen teils nur zwischen 6 und 22 Uhr. Eine eigene Fahrradversicherung kann je nach Tarif neben Diebstahl auch Unfall-, Sturz-, Vandalismus- und Elektronikschäden abdecken.

Unfallversicherung, wenn du selbst verletzt wirst

Deine eigenen Verletzungen zahlt weder die Kfz-Haftpflicht noch die Privathaftpflicht – beide sind für die Schäden anderer da. Hat jemand anderes den Unfall verursacht, zahlt dessen Haftpflicht. Die Folgen eigener Verletzungen kannst du mit einer privaten Unfallversicherung absichern. Auf dem direkten Weg zur Arbeit, zur Schule oder zur Ausbildung bist du in der Regel über die gesetzliche Unfallversicherung versichert.

So versicherst du deinen E-Scooter oder dein E-Bike

  1. Einstufung vor dem Kauf prüfen: Hat der E-Scooter eine ABE oder Einzelbetriebserlaubnis? Wie stark ist der Motor des E-Bikes, wann schaltet die Unterstützung ab, und hat es einen Gasgriff?
  2. E-Scooter versichern, bevor du losfährst: Kfz-Haftpflicht abschließen, die Plakette hinten aufkleben und den Versicherungsnachweis mitnehmen. Denk jedes Jahr zum 1. März an die neue Plakette.
  3. Diebstahlschutz wählen: für E-Scooter und S-Pedelec eine Teilkasko, für das Pedelec eine Hausrat mit Zusatz für Fahrraddiebstahl oder eine Fahrradversicherung. Achte auf Versicherungssumme, Selbstbeteiligung und Schlossvorgaben.
  4. S-Pedelec: Versicherungskennzeichen, Führerschein der Klasse AM und geeigneter Helm. Die Klasse AM gibt es laut Fahrerlaubnis-Verordnung ab 15 Jahren; bis zum 16. Geburtstag gilt sie nur für Fahrten in Deutschland. Mit einem Autoführerschein der Klasse B hast du die Klasse AM automatisch.
  5. Kaufbeleg und Rahmennummer aufbewahren: Beides brauchst du, um Eigentum und Wert nachzuweisen, wenn dein Fahrzeug gestohlen wird.

Wheelyshop verkauft keine Versicherungen. Frag deinen Versicherer, was für dein Modell und deinen Vertrag gilt.

Diebstahl: Das verlangen Versicherer

  • Ein eigenständiges Schloss. Stellst du dein Rad draußen ab, verlangen viele Verträge, dass es mit einem eigenständigen Schloss gesichert ist. Fest verbaute Rahmenschlösser gelten nicht immer als eigenständig. Manche Fahrradversicherungen schreiben außerdem ein vom Versicherer zugelassenes Schloss vor. Steht in der Produktbeschreibung nichts von einer solchen Zulassung, geh nicht davon aus, dass ein Schloss die Vorgabe erfüllt – frag deinen Versicherer, welche Schlösser er akzeptiert.
  • Den Abstellraum nutzen. Gibt es einen gemeinschaftlichen Fahrradraum, musst du ihn nach vielen Hausrat-Bedingungen nutzen – und das Rad auch dort abschließen. Nachts stellst du den E-Scooter oder das E-Bike am besten drinnen ab.
  • Den Akku mitnehmen, wenn er sich vom E-Bike abnehmen lässt.
  • Codieren, Alarm und Ortung. Eine Codierung erschwert den Weiterverkauf und ist oft bei der Polizei möglich. Eine Alarmanlage kann Diebe abschrecken, und eine versteckte AirTag-Halterung hilft beim Wiederfinden. Zusätzlichen Schutz wie Ketten- und Bügelschlösser findest du bei unseren E-Scooter-Schlössern.
  • Wenn er gestohlen wurde: Melde den Diebstahl sofort der Polizei und deinem Versicherer, mit Kaufbeleg und Rahmennummer. Bei Fahrrädern verlangen viele Verträge zusätzlich, dass du dem Versicherer mitteilst, wenn das Rad drei Wochen nach der Anzeige nicht wieder aufgetaucht ist.

Weitere Tipps findest du in unserem Ratgeber E-Scooter und E-Bike vor Diebstahl schützen.

Gewährleistung ist keine Versicherung

Bei Wheelyshop gelten 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung auf alle Produkte. Sie umfasst Mängel, die schon bei der Lieferung vorlagen, etwa Herstellungs- und Materialfehler – nicht Diebstahl, Unfall- oder Sturzschäden. Alle Details findest du auf unserer Seite zur Gewährleistung. Hast du Fragen zu deinem Modell, kontaktiere unseren Kundenservice.

Häufige Fragen

Brauche ich für meinen E-Scooter eine Versicherung?

Ja. Ein E-Scooter mit Straßenzulassung darf nur mit Kfz-Haftpflicht und gültiger Versicherungsplakette auf öffentlichen Straßen fahren. Die Plakette gilt vom 1. März bis Ende Februar und muss jedes Jahr erneuert werden – für 2026/27 ist sie schwarz.

Zahlt die Privathaftpflicht bei einem Unfall mit dem E-Scooter?

In der Regel nicht. Die meisten Privathaftpflicht-Policen schließen Kraftfahrzeuge aus, die schneller als 6 km/h fahren – auch mit Elektromotor. Deshalb braucht jeder E-Scooter eine eigene Kfz-Haftpflicht. Beim Pedelec springt die Privathaftpflicht dagegen meist ein.

Ist mein E-Scooter gegen Diebstahl versichert?

Nicht über die Kfz-Haftpflicht. Den Diebstahl deckt nur eine freiwillige Teilkasko. Hast du eine Hausratversicherung, ist ein Pedelec darüber in der Regel gegen Einbruchdiebstahl aus verschlossenen Räumen versichert – prüfe die Bedingungen. Für Diebstahl draußen brauchst du einen Zusatz oder eine Fahrradversicherung.

Braucht ein E-Bike eine Versicherung?

Ein Pedelec mit höchstens 250 W, das nur beim Treten unterstützt und bei 25 km/h abschaltet, gilt als Fahrrad – eine Versicherung ist nicht vorgeschrieben. Ein S-Pedelec bis 45 km/h braucht dagegen ein Versicherungskennzeichen, einen Führerschein der Klasse AM und einen geeigneten Helm.

Was passiert, wenn ich ohne Versicherung fahre?

Wer ein Fahrzeug ohne die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung nutzt, macht sich strafbar: Es drohen Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, und das Fahrzeug kann eingezogen werden. Verursachst du einen Unfall, musst du den Schaden unter Umständen aus eigener Tasche bezahlen.

Quellen

  1. § 1 eKFV – Anwendungsbereich (Elektrokleinstfahrzeuge) (Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), 2026-09-24)
  2. § 2 eKFV – Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr (Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), 2026-09-24)
  3. § 1 PflVG – Versicherungspflicht (Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), 2026-09-24)
  4. § 6 PflVG – Verbot des Gebrauchs unversicherter Fahrzeuge (Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), 2026-09-24)
  5. § 30 PflVG – Strafvorschriften (Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), 2026-09-24)
  6. § 1 StVG – Pedelecs gelten nicht als Kraftfahrzeuge (Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), 2026-09-24)
  7. § 8 StVG – Ausnahmen von der Halterhaftung (Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), 2026-09-24)
  8. § 19 StVZO – Erlöschen der Betriebserlaubnis (Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), 2026-09-24)
  9. § 10 FeV – Mindestalter (Klasse AM: 15 Jahre) (Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), 2026-09-24)
  10. E-Scooter: Diese Regeln gelten für Elektro-Tretroller (Verbraucherzentrale, 2026-04-15)
  11. Pedelecs – Welcher Versicherungsschutz ist notwendig? (Verbraucherzentrale, 2026-03-18)
  12. Versicherung gegen Fahrraddiebstahl: Welche Möglichkeiten gibt es? (Verbraucherzentrale, 2025-11-21)
  13. E-Roller: Das sind die Regeln (E-Scooter nicht Bestandteil der Privathaftpflichtversicherung) (Stiftung Warentest, 2026-09-19)
  14. FAQ: So werden E-Scooter versichert (GDV (Die Versicherer), 2026-08-18)
  15. Unfall zwischen E-Scooter und Fußgänger: So ist das versichert (GDV (Die Versicherer), 2026-03-24)
  16. Wegeunfälle (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), 2026-09-24)
  17. Richtlinie (EU) 2021/2118 zur Änderung der Kfz-Haftpflicht-Richtlinie 2009/103/EG (EUR-Lex, 2021-12-02)
  18. Circulation à trottinette électrique, hoverboard, gyropode, rollers ou skateboard (F308) (Service-Public.fr, 2026-08-11)
  19. Faut-il immatriculer un vélo électrique ? (F32294) (Service-Public.fr, 2024-06-25)
  20. Ley 5/2025, de 24 de julio (BOE-A-2025-15424) (Boletín Oficial del Estado, 2025-07-25)
  21. Tráfico pone en marcha el Registro de Vehículos Personales Ligeros (DGT, 2026-01-27)
  22. Assicurazione monopattini (MIMIT, 2026-04-24)
  23. Codice della strada (D.Lgs. 285/1992), art. 50 – Velocipedi (Normattiva, 2026-09-24)
  24. Försäkring för elsparkcyklar – vad gäller? (Trafikförsäkringsföreningen, 2023-12-23)
  25. Elsparkcykel (Transportstyrelsen, 2026-08-14)
  26. Rundschreiben des italienischen Innenministeriums Nr. 4054 vom 8. Februar 2024 – Haftpflichtversicherung (Italien) (Ministero dell'Interno (Text auf patente.it), 2024-02-08)
  27. Neue Regeln für E-Scooter, E-Bikes und E-Mopeds (Österreich, 36. StVO-Novelle) (Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI), 2026-05-26)
  28. E-Mopeds: Neue Regeln ab 1. Oktober 2026 (Österreich) (Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI), 2026-09-24)
  29. 36. StVO-Novelle: Gesetzesbeschluss mit § 1 Abs. 2a und 2b KFG und § 2 Abs. 1 Z 22a StVO (BGBl. I Nr. 17/2026) (Parlament Österreich, 2026-03-25)
  30. Elektro-Scooter (Österreich) (oesterreich.gv.at, 2026-05-01)
  31. Scooter: Zulassung und Kfz-Haftpflicht für Elektro-Roller über den Grenzwerten (Österreich) (oesterreich.gv.at, 2026-01-12)
  32. Fragen und Antworten: Neue Regeln beim „E-Moped“ ab 1. Oktober (Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV), 2026-07-22)
  33. Erwerb der Klasse AM („Mopedführerschein“) (Österreich) (oesterreich.gv.at, 2026-01-01)
  34. Fahrrad: Versicherungen (Österreich) (oesterreich.gv.at, 2026-08-25)
  35. Haushaltsversicherung: Privathaftpflicht, E-Bikes und Versicherungsschutz im Ausland (Arbeiterkammer Oberösterreich, 2026-09-24)

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