Ein E-Bike ist in Deutschland meistens ein Fahrrad – aber nur, wenn es die Grenzen des Pedelecs einhält. Sobald der Motor mehr leistet oder schneller schiebt, wird aus dem Fahrrad ein Kleinkraftrad mit Versicherungskennzeichen, Mofa-Prüfbescheinigung oder Führerschein – und mit Helmpflicht, sobald es bauartbedingt schneller als 20 km/h fahren kann.
Welche Pedelec Gesetze gelten in Deutschland?
- Ein Pedelec mit höchstens 250 Watt Nenndauerleistung, Unterstützung nur beim Treten und Abschaltung bei 25 km/h gilt rechtlich als Fahrrad.
- Kein Führerschein, kein Kennzeichen, kein Mindestalter, keine Helmpflicht – aber Radwegpflicht, wo ein Radweg ausgeschildert ist.
- Eine Anfahr- oder Schiebehilfe bis 6 km/h ohne Treten ist erlaubt.
- S-Pedelec (Unterstützung bis 45 km/h) = Kleinkraftrad: Führerschein Klasse AM ab 15 Jahren (bis 16 nur in Deutschland gültig), Versicherungskennzeichen, Helm, nicht auf dem Radweg.
- Alkohol: Pedelec wie Fahrrad (Straftat ab 1,6 Promille), S-Pedelec wie Auto (0,5 / 1,1 Promille).
- Kinderanhänger und Kindersitz nur am Pedelec, nicht am S-Pedelec.
Pedelec, S-Pedelec oder E-Bike – was ist was?
Im Alltag heißt alles E-Bike, im Gesetz gibt es drei Klassen. Die Unterschiede entscheiden über Führerschein, Kennzeichen und Radweg.
| Klasse | Unterstützung | Motor | Rechtlich | Voraussetzungen | Radweg |
|---|---|---|---|---|---|
| Pedelec | bis 25 km/h, nur beim Treten | 250 W Nenndauerleistung | Fahrrad | keine (kein Alter, kein Führerschein, kein Kennzeichen) | Ja, Radwegpflicht bei Beschilderung |
| S-Pedelec | bis 45 km/h, nur beim Treten | bis 4 kW | Kleinkraftrad | ab 15 (bis 16 nur im Inland), Klasse AM, Versicherungskennzeichen, Helm | Nein, nur Fahrbahn (Ausnahme: Freigabeschild) |
| E-Bike mit Gasgriff | fährt ohne Treten, bis 25 km/h | – | Kleinkraftrad (Mofa-Regeln) | ab 15, Mofa-Prüfbescheinigung, Versicherungskennzeichen, Helm bei bauartbedingt über 20 km/h (z. B. 25-km/h-Modelle) | Nur außerorts oder mit Freigabe |
Maßgeblich ist die Nenndauerleistung, nicht eine kurzzeitige Spitzenleistung. Prüfe die Angaben in der Produktbeschreibung – bei uns stehen Motorleistung und Unterstützungsgrenze bei jedem Modell im E-Bike-Sortiment auf der Karte.
250 Watt und 25 km/h: die Fahrrad-Grenze
Die Definition des Pedelecs stammt aus der EU-Verordnung 168/2013 und gilt deshalb in allen EU-Ländern gleich: Der Motor darf höchstens 250 Watt Nenndauerleistung haben, nur unterstützen, solange du trittst, und muss die Unterstützung bei 25 km/h abschalten. Schneller darfst du natürlich fahren – nur eben aus eigener Kraft. Ein Pedelec braucht keine Versicherung, kein Kennzeichen und keine Prüfbescheinigung. Eine private Haftpflichtversicherung, die Fahrradunfälle abdeckt, ist trotzdem sinnvoll.
Anfahrhilfe und Gasgriff: die 6-km/h-Regel
Eine Anfahr- oder Schiebehilfe, die das Rad ohne Treten bis 6 km/h bewegt, ist beim Pedelec erlaubt und ändert nichts an der Einstufung als Fahrrad. Ein echter Gasgriff, der das Rad ohne Treten schneller als 6 km/h fährt, macht daraus ein Kraftfahrzeug: Bis 25 km/h brauchst du eine Mofa-Prüfbescheinigung und ein Versicherungskennzeichen. Die Helmpflicht gilt für E-Bikes mit Gasgriff, die bauartbedingt schneller als 20 km/h fahren können (z. B. 25-km/h-Modelle); liegt die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bei höchstens 20 km/h, wird der Helm nur empfohlen (§ 21a Abs. 2 StVO). Bis 45 km/h gelten die Regeln des S-Pedelecs. Modelle mit reinem Elektromodus findest du in unserer Kollektion E-Bike mit Gasgriff – lies dort bei jedem Modell nach, wie es eingestuft ist.
S-Pedelec: Kleinkraftrad mit 45 km/h
Das S-Pedelec unterstützt bis 45 km/h und ist rechtlich ein Kleinkraftrad. Das bedeutet: Betriebserlaubnis, Versicherungskennzeichen, Führerschein mindestens der Klasse AM (ab 15 Jahren; bis zum 16. Geburtstag gilt er nur in Deutschland), Helmpflicht und Fahren auf der Fahrbahn. Radwege sind grundsätzlich tabu – nur wenige Bundesländer geben einzelne Radwege mit dem Zusatzzeichen „S-Pedelecs frei“ frei. Auch Fahrradstraßen und in Gegenrichtung freigegebene Einbahnstraßen gelten nicht automatisch für das S-Pedelec. Und: Kinderanhänger und Kindersitz sind am S-Pedelec nicht erlaubt.
Helm, Alter und Kinder
Für das Pedelec gibt es weder Mindestalter noch Helmpflicht. ADAC und Unfallforscher empfehlen den Helm trotzdem eindeutig – Pedelecs sind schwerer und schneller unterwegs als klassische Räder. Einen gut sitzenden Helm findest du in unserer Helm-Kollektion.
Kinder dürfen Pedelec fahren, für sie gelten die Fahrradregeln: Bis acht Jahre müssen sie auf dem Gehweg fahren, bis zehn dürfen sie. Kinder bis sieben Jahre darfst du im Kindersitz oder Anhänger mitnehmen, wenn du mindestens 16 bist. Für Kinder-Elektrofahrzeuge ohne Zulassung bleibt das Privatgelände.
Wo darf man mit dem Pedelec fahren?
Überall dort, wo Fahrräder fahren dürfen: Ausgeschilderte Radwege sind Pflicht, sonst nutzt du die Fahrbahn. Fahrradstraßen, für Radverkehr freigegebene Einbahnstraßen und Waldwege stehen dir offen. Gehwege sind für Erwachsene tabu. Pflicht sind zwei Bremsen, Klingel, Licht vorn und hinten sowie Reflektoren – bei fest verbautem Licht darf das Vorderlicht auch tagsüber leuchten.
Alkohol auf dem E-Bike
Auf dem Pedelec gilt die Fahrradregel: Ab 1,6 Promille ist die Fahrt eine Straftat, bei auffälliger Fahrweise schon ab 0,3 Promille. Auf dem S-Pedelec gelten die Grenzen der Autofahrer: 0,5 Promille für ein Bußgeld, 1,1 Promille für die Straftat – und ein Verstoß kann den Autoführerschein kosten. Auch auf dem Fahrrad kann eine Trunkenheitsfahrt eine MPU nach sich ziehen.
Tuning: Wenn aus dem Pedelec ein Kraftrad wird
Wer die 25-km/h-Grenze mit einem Tuning-Kit aushebelt, fährt ein nicht zugelassenes Kraftfahrzeug ohne Versicherung. Das ist eine Straftat, kostet im Unfallfall den Versicherungsschutz und die Betriebserlaubnis. Getunte Räder gehören auf Privatgelände. Willst du schneller unterwegs sein, ist das S-Pedelec mit Kennzeichen der legale Weg.
Häufige Fragen zu den Pedelec Gesetzen
Braucht man für ein E-Bike einen Führerschein?
Für ein Pedelec bis 25 km/h nicht. Ein S-Pedelec bis 45 km/h braucht mindestens die Führerscheinklasse AM (ab 15 Jahren), ein E-Bike mit Gasgriff bis 25 km/h eine Mofa-Prüfbescheinigung.
Gibt es eine Helmpflicht für Pedelecs?
Nein. Beim Pedelec ist der Helm freiwillig. Pflicht ist er beim S-Pedelec und beim E-Bike mit Gasgriff, das bauartbedingt schneller als 20 km/h fahren kann (z. B. 25-km/h-Modelle).
Darf ein Pedelec auf dem Radweg fahren?
Ja, ein Pedelec muss ausgeschilderte Radwege sogar benutzen. Ein S-Pedelec darf nur dort auf den Radweg, wo ein Zusatzzeichen ihn ausdrücklich freigibt.
Wie viel Promille sind auf dem E-Bike erlaubt?
Beim Pedelec gilt die Fahrradgrenze von 1,6 Promille für die Straftat, beim S-Pedelec die Autogrenzen 0,5 und 1,1 Promille.
Ist ein E-Bike mit Gasgriff in Deutschland erlaubt?
Ja, aber nicht als Fahrrad. Fährt es ohne Treten schneller als 6 km/h, brauchst du ein Versicherungskennzeichen und je nach Geschwindigkeit eine Mofa-Prüfbescheinigung oder den Führerschein AM; kann es bauartbedingt schneller als 20 km/h fahren (z. B. ein 25-km/h-Modell), gilt außerdem Helmpflicht.
Alle Modelle in unserem E-Bike-Sortiment zeigen Motorleistung und Unterstützungsgrenze direkt auf der Karte. Für E-Scooter gelten andere Regeln – lies dazu unseren Ratgeber E-Scooter Regeln in Deutschland.
Regeln in anderen Ländern: Fährst du dein Pedelec auch im Ausland? Unser englischsprachiger Überblick erklärt die E-Bike Regeln in allen EU-Ländern.






