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CoC-Papiere für E-Bike und E-Scooter – was du wirklich brauchst

CoC, Datenbestätigung, CE: Welche Papiere dein E-Scooter oder E-Bike wirklich braucht – und wann das CoC Pflicht ist.

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Bedruckte Blätter auf einer Reihe hölzerner Klemmbretter – Symbolbild für CoC-Papiere und Fahrzeugdokumente

Wer einen E-Scooter oder ein E-Bike kauft, stößt früher oder später auf das Kürzel CoC. Pedelecs und E-Scooter haben keins – entscheidend ist, welches Papier zu deinem Fahrzeug gehört. Hier erfährst du, was in Deutschland gilt, woran du ein echtes CoC erkennst und was sich in Österreich ändert.

Was sind CoC-Papiere?

CoC steht für Certificate of Conformity, oft auch CoC-Zertifikat genannt – amtlich heißt es Übereinstimmungsbescheinigung. Der Hersteller stellt sie für jedes Fahrzeug aus, das nach einem EU-typgenehmigten Fahrzeugtyp gebaut wurde, und sie gilt für genau ein Fahrzeug mit seiner Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN). Für Mopeds, Motorräder und andere Fahrzeuge der Klasse L regelt das die Verordnung (EU) Nr. 168/2013 in Artikel 38, auf den die Fahrzeug-Zulassungsverordnung verweist. Ein Pedelec oder ein E-Scooter hat kein CoC: Beide fallen nicht unter die EU-Typgenehmigung.

Welche Papiere braucht dein Fahrzeug?

Entscheidend ist, als was dein Fahrzeug gebaut und genehmigt ist – nicht, wie es in der Anzeige heißt. So sieht es in Deutschland aus:

FahrzeugGilt alsPapiere
Pedelec: höchstens 250 W, der Motor hilft nur beim Treten und schaltet bei 25 km/h abFahrradKein CoC, keine Zulassung – wird CE-gekennzeichnet verkauft
E-Scooter mit Lenkstange für den Straßenverkehr, höchstens 20 km/hElektrokleinstfahrzeugKein CoC – ABE oder Einzelbetriebserlaubnis mit Datenbestätigung, dazu Versicherungsplakette
E-Scooter ohne Sitz, schneller als 20 km/h oder ohne BetriebserlaubnisNicht für öffentliche Straßen zugelassenKein CoC möglich – nur Privatgelände
S-Pedelec oder E-Moped bis 45 km/hKleinkraftradCoC oder Einzelgenehmigung, dazu Versicherungskennzeichen
E-Dirtbike, nur fürs Gelände gebautNicht für die Straße genehmigtKein CoC – außer bei einer typgenehmigten Straßenversion

Unsicher, was du hast? Ein typgenehmigtes Kleinkraftrad hat ein Schild des Herstellers am Fahrzeug und ein CoC mit derselben FIN. Welche Verkehrsregeln gelten, steht in unseren Ratgebern E-Scooter Regeln in Deutschland und Pedelec Gesetze in Deutschland.

E-Scooter: Datenbestätigung statt CoC

Die EU-Typgenehmigung gilt nicht für Fahrzeuge ohne Sitzplatz (Artikel 2 der Verordnung 168/2013). Für einen E-Scooter gibt es deshalb kein CoC, egal wie schnell oder stark er ist. In Deutschland legt stattdessen die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung fest, welche Roller auf die Straße dürfen (§ 2 eKFV):

  • Betriebserlaubnis: Für den Typ gibt es eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), oder für dein Fahrzeug wurde eine Einzelbetriebserlaubnis erteilt.
  • Versicherungsplakette: Der Roller trägt eine gültige Plakette.
  • Kennzeichnung: Fahrzeug-Identifizierungsnummer und Fabrikschild sind angebracht.
  • Datenbestätigung: Das ist das Papier zur ABE. Der Inhaber der Typgenehmigung bestätigt darin, dass dein Fahrzeug bei der Herstellung dem genehmigten Typ entsprach. Du musst sie aufbewahren und bei einer Kontrolle auf Verlangen aushändigen.

Ein schnellerer E-Scooter ohne ABE bleibt ein Fahrzeug für Privatgelände. Eine nachträglich eingebaute Drossel oder ein montierter Sitz macht daraus keinen genehmigten Typ. Wie die Plakette funktioniert, liest du in unserem Ratgeber zur E-Scooter Versicherung.

S-Pedelec und E-Moped: hier gehört das CoC dazu

Ein Pedelec gilt als Fahrrad, solange der Motor höchstens 250 W hat, nur beim Treten hilft und bei 25 km/h abschaltet. Ein S-Pedelec mit Unterstützung bis 45 km/h oder ein E-Moped ist dagegen ein Kleinkraftrad. Kleinkrafträder brauchen in Deutschland keine Zulassung, dürfen aber nur auf die Straße, wenn sie einem genehmigten Typ entsprechen oder eine Einzelgenehmigung haben (§ 4 FZV). So kommst du mit einem typgenehmigten S-Pedelec auf die Straße:

  1. CoC prüfen. Die FIN auf dem CoC muss mit der Nummer am Rahmen übereinstimmen.
  2. Versicherungskennzeichen besorgen. Du bekommst es mit der Kfz-Haftpflicht bei deiner Versicherung. Ohne gültiges Kennzeichen darfst du nicht fahren.
  3. CoC mitführen. Die Übereinstimmungsbescheinigung gehört beim Fahren dazu und muss bei einer Kontrolle auf Verlangen ausgehändigt werden.

Bei E-Dirtbikes gilt dasselbe Prinzip: Ein Modell, das nur fürs Gelände gebaut ist, hat in der Regel keine Typgenehmigung und damit kein CoC. Eine Straßenversion, die der Hersteller hat typgenehmigen lassen, wird mit CoC geliefert.

CoC, CE-Zeichen und Datenbestätigung – drei Papiere

  • CE-Kennzeichnung. Damit erklärt der Hersteller, dass das Produkt die EU-Produktvorschriften erfüllt und in der ganzen EU verkauft werden darf (Ihr Europa). Pedelecs werden zum Beispiel CE-gekennzeichnet verkauft. Eine Genehmigung für den Straßenverkehr ist das nicht.
  • CoC. Bestätigt, dass genau dein Fahrzeug einem EU-typgenehmigten Typ entspricht – bei S-Pedelecs und E-Mopeds das entscheidende Papier.
  • Datenbestätigung. Gehört zu einer nationalen Typgenehmigung wie der ABE eines E-Scooters. Die ABE ist eine deutsche Genehmigung – in anderen Ländern gelten deren eigene Regeln.

So erkennst du ein echtes CoC

  • Vom Hersteller ausgestellt. Eine befugte Person des Herstellers unterschreibt es, und es gehört ohne Aufpreis zum Fahrzeug.
  • Die FIN stimmt. Ein CoC gilt immer für ein einziges Fahrzeug. Vergleiche die Nummer mit der am Rahmen.
  • Original auf Papier. Es ist vollständig ausgefüllt und auf fälschungssicherem Papier gedruckt.
  • Das Fahrzeug hat ein Schild. Der Hersteller bringt an jedem Fahrzeug des genehmigten Typs ein vorgeschriebenes Schild an.
  • Ein Ersatz heißt „Duplikat“. Ist das CoC verloren, muss der Hersteller dem Eigentümer bis zehn Jahre nach der Herstellung ein Duplikat ausstellen – gegen eine Gebühr, die die Kosten nicht übersteigen darf.

Wird dir ein „CoC“ für einen E-Scooter ohne Sitz angeboten oder fehlt auf dem Papier die FIN, sei vorsichtig: Die EU-Typgenehmigung gilt für solche Fahrzeuge nicht, und ein echtes CoC gehört immer zu einem bestimmten Fahrzeug.

CoC-Papiere in Österreich

In Österreich wird bei der Zulassung der Genehmigungsnachweis mit der Zulassungsbescheinigung verbunden – bei EU-typgenehmigten Fahrzeugen ist das das CoC-Papier (oesterreich.gv.at).

  • E-Scooter ohne Sitz mit höchstens 600 W und 25 km/h: Für sie gelten die Regeln für Radfahrer, eine Zulassung brauchen sie nicht.
  • E-Scooter mit Sitz sind meist Kleinkrafträder der Klasse L1e-B und müssen ab 1. Oktober 2026 zugelassen werden. Dafür braucht es ein CoC-Papier – hat dein Modell keins, dürfte nur eine aufwendige und teure Einzelgenehmigung infrage kommen (ÖAMTC).
  • Typgenehmigte S-Pedelecs und E-Mopeds bis 45 km/h werden mit ihrem CoC-Papier zugelassen und fahren mit Kennzeichen.

CoC beim Kauf bei Wheelyshop

  • Nicht jedes Modell hat ein CoC. Es gibt nur eins, wenn der Hersteller das Modell typgenehmigt hat. Für ein Modell ohne Typgenehmigung lässt sich nachträglich keins beschaffen – weder von uns noch von jemand anderem.
  • Frag vor dem Kauf. Willst du das Fahrzeug im Straßenverkehr nutzen, kontaktiere den Kundenservice und frag, ob genau dieses Modell ein CoC hat.
  • Ein typgenehmigtes Fahrzeug muss mit CoC geliefert werden. Fehlt es, melde dich beim Kundenservice.
  • Ob dein Fahrzeug auf die Straße darf, entscheiden die Vorschriften und Behörden. Wir können keine Zulassung oder Genehmigung garantieren, und eine Ablehnung ist kein Reklamationsgrund. Dein 14-tägiges Widerrufsrecht gilt unabhängig davon. Fahr das Fahrzeug nicht, bevor du dich entschieden hast: Für ein gefahrenes Elektrofahrzeug haftest du für den Wertverlust, der in der Regel dem vollen Warenwert entspricht.

Alle Bedingungen findest du unter „Zulassungsdokumente und Verantwortung“ und „Gebrauchte Elektrofahrzeuge können nicht zurückgegeben werden“ in unserer Rückgaberichtlinie.

Häufige Fragen

Braucht ein E-Scooter CoC-Papiere?

Nein. Die EU-Typgenehmigung gilt nicht für Fahrzeuge ohne Sitz, deshalb gibt es für einen E-Scooter kein CoC. In Deutschland braucht ein E-Scooter stattdessen eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder eine Einzelbetriebserlaubnis, dazu Fahrzeug-Identifizierungsnummer, Fabrikschild und Versicherungsplakette. Ein angebliches „CoC“ für einen E-Scooter ohne Sitz ist ein Warnsignal.

Was ist eine Datenbestätigung?

Die Datenbestätigung stellt der Inhaber einer nationalen Typgenehmigung aus, beim E-Scooter also der Inhaber der ABE. Sie bestätigt, dass dein Fahrzeug bei der Herstellung dem genehmigten Typ entsprach. Du musst sie aufbewahren und bei einer Kontrolle auf Verlangen aushändigen (§ 2 eKFV).

Braucht ein S-Pedelec ein CoC?

Ja, wenn es typgenehmigt ist. Ein S-Pedelec mit Unterstützung bis 45 km/h ist ein Kleinkraftrad: Es muss einem genehmigten Typ entsprechen oder eine Einzelgenehmigung haben, braucht ein Versicherungskennzeichen, und die Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) führst du beim Fahren mit (§ 4 FZV). Ein Pedelec bis 25 km/h und 250 W ist dagegen ein Fahrrad ohne CoC.

Wo bekomme ich CoC-Papiere?

Das CoC stellt der Hersteller aus, und es muss einem typgenehmigten Fahrzeug ohne Aufpreis beiliegen. Ist es verloren gegangen, muss der Hersteller dem Eigentümer bis zehn Jahre nach der Herstellung ein Duplikat ausstellen, gegen eine Gebühr, die höchstens den Kosten entspricht. Fehlt das CoC bei einem typgenehmigten Fahrzeug, das du bei uns gekauft hast, kontaktiere den Kundenservice.

Ist das CE-Zeichen dasselbe wie ein CoC?

Nein. Mit dem CE-Zeichen erklärt der Hersteller, dass das Produkt die EU-Produktvorschriften erfüllt und in der EU verkauft werden darf. Das CoC bestätigt, dass ein bestimmtes Fahrzeug einem für den Straßenverkehr genehmigten Typ entspricht, zum Beispiel als Kleinkraftrad. Mit dem CE-Zeichen allein darf ein S-Pedelec nicht auf die Straße.

Quellen

  1. Verordnung (EU) Nr. 168/2013 (Artikel 2, 38 und 39) (EUR-Lex, 2013-01-15)
  2. § 2 FZV – Begriffsbestimmungen (Übereinstimmungsbescheinigung, Datenbestätigung) (Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen 2026-09-25)
  3. § 3 FZV – Zulassungsfreie Fahrzeuge (Kleinkrafträder, Elektrokleinstfahrzeuge) (Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen 2026-09-26)
  4. § 4 FZV – Inbetriebsetzung zulassungsfreier Fahrzeuge (Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen 2026-09-26)
  5. § 2 eKFV – Anforderungen an das Inbetriebsetzen (Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen 2026-09-26)
  6. CE-Kennzeichnung (Ihr Europa (Europäische Kommission), 2026-07-17)
  7. Fahrzeug-Genehmigungsdokument (Österreich) (oesterreich.gv.at, 2026-01-12)
  8. E-Scooter Regeln in Österreich – häufige Fragen und Antworten (ÖAMTC, abgerufen 2026-09-26)

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