Gesetze & Vorschriften

E-Scooter ab welchem Alter? Regeln für Kinder und Jugendliche

Das Mindestalter für E-Scooter, was jüngere Kinder dürfen, Helm, Haftung und Versicherung – und die Regeln in Österreich.

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Zwei Kinder mit Helm, Knie- und Ellbogenschützern stehen mit ihren E-Scootern auf einem asphaltierten Parkweg

Die Frage kommt meist, wenn die ersten Freunde mit dem E-Scooter zur Schule fahren: Darf mein Kind das auch – und was ist vorher erlaubt? In Deutschland gibt es darauf eine klare Antwort: ein festes Mindestalter. Was davor erlaubt ist, hängt vom Fahrzeug ab. Hier findest du die Regeln mit Quellen und Tipps für die ersten Fahrten.

E-Scooter ab welchem Alter? Die kurze Antwort

Ab 14 Jahren. So steht es in § 3 der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV): Einen E-Scooter darf fahren, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat. Einen Führerschein oder eine Mofa-Prüfbescheinigung braucht man nicht. Auf öffentliche Straßen darf aber nur ein E-Scooter, der höchstens 20 km/h fährt und eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder Einzelbetriebserlaubnis sowie eine gültige Versicherungsplakette hat, erklärt das Bundesverkehrsministerium. Jüngere Kinder dürfen E-Scooter, die schneller als 6 km/h fahren, nur auf Privatgelände nutzen – auch wenn der Roller eine ABE hat.

Wie wird der E-Scooter eingestuft?

Welche Regeln gelten, hängt von der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit ab – nicht davon, ob auf dem Karton „für Kinder“ steht. Die eKFV gilt für Fahrzeuge mit Lenk- oder Haltestange, die schneller als 6 und höchstens 20 km/h fahren und höchstens 500 W Nenndauerleistung haben.

FahrzeugEinstufungWas das für dein Kind bedeutet
Bis 6 km/h (Schrittgeschwindigkeit)Kein Elektrokleinstfahrzeug, die eKFV gilt nichtFahren unter Aufsicht, am besten auf Privatgelände
Über 6 bis 20 km/h, höchstens 500 W, mit ABEElektrokleinstfahrzeugStraße ab 14 Jahren und nur mit Versicherungsplakette; jüngere Kinder nur auf Privatgelände
Über 6 km/h ohne ABE oder schneller als 20 km/hKeine StraßenzulassungNur auf Privatgelände, das nicht öffentlich zugänglich ist – in jedem Alter

Das Prinzip dahinter: Motorisierte Fahrzeuge, die schneller als 6 km/h fahren, brauchen für öffentliche Wege eine Betriebserlaubnis (ADAC). Ohne sie bleibt nur abgegrenztes Privatgelände, etwa das eigene Grundstück oder ein abgesperrter Hof.

Die Kinder-E-Scooter in unserer Kollektion E-Scooter für Kinder fahren 14–16 km/h und sind in Deutschland für Privatgelände gedacht. Welches Modell zu Größe und Gewicht deines Kindes passt, steht im Kaufratgeber derselben Kollektion.

Was Kinder unter 14 Jahren dürfen

  • Auf Privatgelände fahren, das nicht öffentlich zugänglich ist: im Garten, auf dem eigenen Hof oder auf einem abgesperrten Gelände. Gehweg, Radweg und Straße gehören nicht dazu – auch nicht die Spielstraße.
  • Nicht mitfahren. Ein E-Scooter ist für eine Person gebaut, Mitfahrer sind verboten (§ 8 eKFV). Der ADAC warnt ausdrücklich davor, Kinder mitzunehmen: Sie können Brems- und Fahrmanöver kaum ausgleichen und prallen bei einem plötzlichen Stopp leicht gegen die Lenkstange.
  • Haftung klären. Ob deine Privathaftpflicht Schäden abdeckt, die dein Kind mit einem motorisierten Roller verursacht, ist nicht selbstverständlich: Viele Policen schließen Kraftfahrzeuge aus, die schneller als 6 km/h fahren. Prüfe die Bedingungen vorher – mehr dazu in unserem Ratgeber zur E-Scooter Versicherung.
  • Als Halter aufpassen. Du darfst nicht zulassen, dass ein E-Scooter ohne Betriebserlaubnis oder ohne gültige Plakette auf öffentlichen Straßen fährt. Sonst handelst du selbst ordnungswidrig (§ 2 Abs. 4 und § 14 eKFV).

Helm: keine Pflicht, aber dringend empfohlen

In Deutschland gibt es für E-Scooter keine Helmpflicht – auch nicht für Kinder und Jugendliche. Die ADAC Stiftung rät Eltern trotzdem, dass ihr Kind unbedingt einen Helm trägt. Wie nötig das ist, zeigt die Unfallauswertung des ADAC: 2025 verunglückten in Deutschland 2200 Kinder unter 15 Jahren mit einem E-Scooter, als Fahrer oder verbotenerweise als Mitfahrer, 211 davon schwer. Bei den 6- bis 18-Jährigen stieg die Zahl der Unfallopfer gegenüber 2024 um rund 75 Prozent.

Einen gut sitzenden Helm findest du bei unseren Helmen, Knie- und Ellbogenschützer unter Sicherheit. Wie du Modell und Größe wählst, erklärt unser Ratgeber welcher Helm zu E-Scooter und E-Bike passt.

Ab 14 Jahren: Straße, Ausstattung und Versicherung

Mit 14 darf dein Kind am Straßenverkehr teilnehmen – nach denselben Regeln wie Erwachsene. Die wichtigsten:

  • Radweg, Radfahrstreifen oder Fahrradstraße, sonst die Fahrbahn. Gehweg und Fußgängerzone sind verboten, außer ein Zusatzzeichen gibt sie für E-Scooter frei (§ 10 eKFV).
  • Allein fahren: keine Mitfahrer, nicht an andere Fahrzeuge anhängen.
  • 0,0 Promille gilt für alle unter 21 Jahren.
  • Ausstattung: zwei unabhängige Bremsen, eine helltönende Glocke, Licht vorn und hinten sowie Reflektoren an den Seiten (§§ 4–6 eKFV). Die ADAC Stiftung rät, den Zustand regelmäßig gemeinsam zu prüfen. Musst du etwas ersetzen, findest du Klingeln und Licht bei uns – Licht für die Straße muss eine amtlich genehmigte Bauart sein (§ 5 eKFV).
  • Versicherung: Vor der ersten Fahrt braucht der E-Scooter eine Kfz-Haftpflicht mit Versicherungsplakette. Minderjährige können sie nur mit Einwilligung der Eltern abschließen.
  • Leihen erst ab 18: Den Vertrag mit einem Verleihdienst kann nur schließen, wer volljährig ist.

Alle Regeln, auch die Änderungen ab März 2027, stehen in unserem Ratgeber E-Scooter Regeln in Deutschland.

Die ersten Fahrten: So übt ihr

Ein E-Scooter beschleunigt schneller und bremst anders, als viele Einsteiger erwarten. Die ADAC Stiftung empfiehlt, anfangs kurze Testfahrten zu machen, bei denen ein Erwachsener dabei ist, und langsam zu fahren.

  • Übt zuerst auf dem Hof oder einem abgesperrten Gelände: sanft anfahren, bremsen, schnell anhalten und um ein Hindernis lenken.
  • Stellt den niedrigsten Fahrmodus ein, wenn der Roller mehrere hat.
  • Fahrt den Schulweg gemeinsam ab, bevor dein Kind ab 14 allein unterwegs ist, und sprecht über Kreuzungen und Vorfahrt.
  • Achte beim Kauf auf einen verstellbaren Lenker und ein Gewicht, das dein Kind tragen kann. Die ADAC Stiftung nennt für Jugendliche höchstens 12 bis 13 kg und Reifen um 20 cm Durchmesser als Orientierung.
  • Macht den Helm zur Regel für jede Fahrt, auch für kurze.

Österreich: Regeln für Kinder und Jugendliche

In Österreich gelten andere Regeln (oesterreich.gv.at, Stand 1. Mai 2026):

  • Unter 12 Jahren dürfen Kinder im öffentlichen Verkehr nicht allein fahren – nur mit einer Aufsichtsperson, die mindestens 16 ist, oder mit Radfahrausweis.
  • Unter 16 Jahren ist ein Helm Pflicht.
  • Wie beim Radfahren: E-Scooter bis 600 W und 25 km/h nutzen den Radweg, wo es einen gibt. Gehsteige und Gehwege sind verboten, ebenso ein Mitfahrer.

Mindestalter in anderen Ländern

Nehmt ihr den E-Scooter mit in den Urlaub, gelten die Regeln des jeweiligen Landes:

LandMindestalterHelm
Deutschland14 JahreKeine Pflicht
ÖsterreichUnter 12 nur mit Aufsicht (ab 16) oder RadfahrausweisPflicht unter 16 Jahren
Frankreich14 JahrePflicht in Paris und mehreren Départements
Italien14 JahrePflicht für alle
Spanien15 Jahre ab 1. Oktober 2026Pflicht für alle ab 1. Oktober 2026
Dänemark15 Jahre, jüngere nur in Begleitung eines Erwachsenen oder auf ausgeschilderten SpielflächenPflicht für alle

Quellen: Service-Public (Frankreich), ACI (Italien), BOE (Spanien) und Færdselsstyrelsen (Dänemark). Alle EU-Länder findest du in unserem englischsprachigen Überblick über die E-Scooter-Regeln in Europa.

Du bist unsicher, wie ein bestimmtes Modell eingestuft ist? Frag unseren Kundenservice.

Häufige Fragen

Ab welchem Alter darf man E-Scooter fahren?

In Deutschland ab 14 Jahren (§ 3 eKFV), ohne Führerschein oder Prüfbescheinigung. Auf öffentliche Straßen darf nur ein E-Scooter, der höchstens 20 km/h fährt und eine ABE oder Einzelbetriebserlaubnis sowie eine gültige Versicherungsplakette hat. Jüngere Kinder dürfen E-Scooter über 6 km/h nur auf Privatgelände fahren. In Österreich dürfen Kinder unter 12 nur mit Aufsicht oder Radfahrausweis fahren.

Darf ein 10-jähriges Kind E-Scooter fahren?

Ja, aber in Deutschland nur auf Privatgelände, das nicht öffentlich zugänglich ist – etwa im eigenen Garten oder auf einem abgesperrten Hof. Gehweg, Radweg und Straße sind für E-Scooter über 6 km/h erst ab 14 Jahren erlaubt. Auch ein Kinder-E-Scooter ist deshalb bis zum 14. Geburtstag ein Fahrzeug für Privatgelände. Ein Helm ist dort nicht vorgeschrieben, aber dringend zu empfehlen.

Wo dürfen Kinder unter 14 mit dem E-Scooter fahren?

Nur auf Privatgelände, das nicht für den öffentlichen Verkehr offen ist, zum Beispiel im Garten, auf dem eigenen Hof oder auf einem abgesperrten Gelände. Gehweg, Spielstraße, Radweg und Fahrbahn gehören zum öffentlichen Verkehrsraum und sind tabu. Das gilt für alle E-Scooter, die schneller als 6 km/h fahren.

Müssen Kinder auf dem E-Scooter einen Helm tragen?

In Deutschland nicht – es gibt keine Helmpflicht für E-Scooter, auch nicht für Kinder und Jugendliche. Die ADAC Stiftung rät trotzdem dringend zum Helm, und nach der Unfallauswertung des ADAC verunglückten 2025 in Deutschland 2200 Kinder unter 15 Jahren mit einem E-Scooter. In Österreich müssen alle unter 16 Jahren einen Helm tragen.

Ab wann darf man einen E-Scooter leihen?

Ab 18 Jahren. Fahren dürfen Jugendliche zwar ab 14, den Vertrag mit einem Verleihdienst kann aber nur schließen, wer volljährig ist (ADAC Stiftung). Mit 14 bis 17 Jahren geht es also nur mit einem eigenen E-Scooter mit ABE und Versicherungsplakette – und die Versicherung kann dein Kind nur mit deiner Einwilligung abschließen.

Quellen

  1. Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (eKFV) (Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), 2026-01-30)
  2. Elektrokleinstfahrzeuge – Fragen und Antworten (Bundesministerium für Verkehr (BMV), 2026-04-01)
  3. Sicher unterwegs mit dem E-Scooter (E-Roller) – darauf sollten Eltern achten (ADAC Stiftung, abgerufen 2026-09-25)
  4. E-Scooter-Unfälle: Kleine Räder, schwere Folgen (ADAC, 2026-09-10)
  5. Hoverboard und Elektro-Skateboard: Das gilt im Straßenverkehr (ADAC, 2026-02-27)
  6. Elektro-Scooter (Österreich) (oesterreich.gv.at (BMIMI), 2026-05-01)
  7. Trottinette électrique : quelles sont les règles ? (Service-Public.fr, 2026-08-11)
  8. Monopattino elettrico: i nuovi obblighi (ACI, 2026-05-19)
  9. Real Decreto 518/2026, de 24 de junio (BOE, 2026-06-26)
  10. Motoriserede løbehjul (Færdselsstyrelsen, abgerufen 2026-09-25)

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