Die Frage kommt meist, wenn die ersten Freunde mit dem E-Scooter zur Schule fahren: Darf mein Kind das auch – und was ist vorher erlaubt? In Deutschland gibt es darauf eine klare Antwort: ein festes Mindestalter. Was davor erlaubt ist, hängt vom Fahrzeug ab. Hier findest du die Regeln mit Quellen und Tipps für die ersten Fahrten.
E-Scooter ab welchem Alter? Die kurze Antwort
Ab 14 Jahren. So steht es in § 3 der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV): Einen E-Scooter darf fahren, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat. Einen Führerschein oder eine Mofa-Prüfbescheinigung braucht man nicht. Auf öffentliche Straßen darf aber nur ein E-Scooter, der höchstens 20 km/h fährt und eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder Einzelbetriebserlaubnis sowie eine gültige Versicherungsplakette hat, erklärt das Bundesverkehrsministerium. Jüngere Kinder dürfen E-Scooter, die schneller als 6 km/h fahren, nur auf Privatgelände nutzen – auch wenn der Roller eine ABE hat.
Wie wird der E-Scooter eingestuft?
Welche Regeln gelten, hängt von der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit ab – nicht davon, ob auf dem Karton „für Kinder“ steht. Die eKFV gilt für Fahrzeuge mit Lenk- oder Haltestange, die schneller als 6 und höchstens 20 km/h fahren und höchstens 500 W Nenndauerleistung haben.
| Fahrzeug | Einstufung | Was das für dein Kind bedeutet |
|---|---|---|
| Bis 6 km/h (Schrittgeschwindigkeit) | Kein Elektrokleinstfahrzeug, die eKFV gilt nicht | Fahren unter Aufsicht, am besten auf Privatgelände |
| Über 6 bis 20 km/h, höchstens 500 W, mit ABE | Elektrokleinstfahrzeug | Straße ab 14 Jahren und nur mit Versicherungsplakette; jüngere Kinder nur auf Privatgelände |
| Über 6 km/h ohne ABE oder schneller als 20 km/h | Keine Straßenzulassung | Nur auf Privatgelände, das nicht öffentlich zugänglich ist – in jedem Alter |
Das Prinzip dahinter: Motorisierte Fahrzeuge, die schneller als 6 km/h fahren, brauchen für öffentliche Wege eine Betriebserlaubnis (ADAC). Ohne sie bleibt nur abgegrenztes Privatgelände, etwa das eigene Grundstück oder ein abgesperrter Hof.
Die Kinder-E-Scooter in unserer Kollektion E-Scooter für Kinder fahren 14–16 km/h und sind in Deutschland für Privatgelände gedacht. Welches Modell zu Größe und Gewicht deines Kindes passt, steht im Kaufratgeber derselben Kollektion.
Was Kinder unter 14 Jahren dürfen
- Auf Privatgelände fahren, das nicht öffentlich zugänglich ist: im Garten, auf dem eigenen Hof oder auf einem abgesperrten Gelände. Gehweg, Radweg und Straße gehören nicht dazu – auch nicht die Spielstraße.
- Nicht mitfahren. Ein E-Scooter ist für eine Person gebaut, Mitfahrer sind verboten (§ 8 eKFV). Der ADAC warnt ausdrücklich davor, Kinder mitzunehmen: Sie können Brems- und Fahrmanöver kaum ausgleichen und prallen bei einem plötzlichen Stopp leicht gegen die Lenkstange.
- Haftung klären. Ob deine Privathaftpflicht Schäden abdeckt, die dein Kind mit einem motorisierten Roller verursacht, ist nicht selbstverständlich: Viele Policen schließen Kraftfahrzeuge aus, die schneller als 6 km/h fahren. Prüfe die Bedingungen vorher – mehr dazu in unserem Ratgeber zur E-Scooter Versicherung.
- Als Halter aufpassen. Du darfst nicht zulassen, dass ein E-Scooter ohne Betriebserlaubnis oder ohne gültige Plakette auf öffentlichen Straßen fährt. Sonst handelst du selbst ordnungswidrig (§ 2 Abs. 4 und § 14 eKFV).
Helm: keine Pflicht, aber dringend empfohlen
In Deutschland gibt es für E-Scooter keine Helmpflicht – auch nicht für Kinder und Jugendliche. Die ADAC Stiftung rät Eltern trotzdem, dass ihr Kind unbedingt einen Helm trägt. Wie nötig das ist, zeigt die Unfallauswertung des ADAC: 2025 verunglückten in Deutschland 2200 Kinder unter 15 Jahren mit einem E-Scooter, als Fahrer oder verbotenerweise als Mitfahrer, 211 davon schwer. Bei den 6- bis 18-Jährigen stieg die Zahl der Unfallopfer gegenüber 2024 um rund 75 Prozent.
Einen gut sitzenden Helm findest du bei unseren Helmen, Knie- und Ellbogenschützer unter Sicherheit. Wie du Modell und Größe wählst, erklärt unser Ratgeber welcher Helm zu E-Scooter und E-Bike passt.
Ab 14 Jahren: Straße, Ausstattung und Versicherung
Mit 14 darf dein Kind am Straßenverkehr teilnehmen – nach denselben Regeln wie Erwachsene. Die wichtigsten:
- Radweg, Radfahrstreifen oder Fahrradstraße, sonst die Fahrbahn. Gehweg und Fußgängerzone sind verboten, außer ein Zusatzzeichen gibt sie für E-Scooter frei (§ 10 eKFV).
- Allein fahren: keine Mitfahrer, nicht an andere Fahrzeuge anhängen.
- 0,0 Promille gilt für alle unter 21 Jahren.
- Ausstattung: zwei unabhängige Bremsen, eine helltönende Glocke, Licht vorn und hinten sowie Reflektoren an den Seiten (§§ 4–6 eKFV). Die ADAC Stiftung rät, den Zustand regelmäßig gemeinsam zu prüfen. Musst du etwas ersetzen, findest du Klingeln und Licht bei uns – Licht für die Straße muss eine amtlich genehmigte Bauart sein (§ 5 eKFV).
- Versicherung: Vor der ersten Fahrt braucht der E-Scooter eine Kfz-Haftpflicht mit Versicherungsplakette. Minderjährige können sie nur mit Einwilligung der Eltern abschließen.
- Leihen erst ab 18: Den Vertrag mit einem Verleihdienst kann nur schließen, wer volljährig ist.
Alle Regeln, auch die Änderungen ab März 2027, stehen in unserem Ratgeber E-Scooter Regeln in Deutschland.
Die ersten Fahrten: So übt ihr
Ein E-Scooter beschleunigt schneller und bremst anders, als viele Einsteiger erwarten. Die ADAC Stiftung empfiehlt, anfangs kurze Testfahrten zu machen, bei denen ein Erwachsener dabei ist, und langsam zu fahren.
- Übt zuerst auf dem Hof oder einem abgesperrten Gelände: sanft anfahren, bremsen, schnell anhalten und um ein Hindernis lenken.
- Stellt den niedrigsten Fahrmodus ein, wenn der Roller mehrere hat.
- Fahrt den Schulweg gemeinsam ab, bevor dein Kind ab 14 allein unterwegs ist, und sprecht über Kreuzungen und Vorfahrt.
- Achte beim Kauf auf einen verstellbaren Lenker und ein Gewicht, das dein Kind tragen kann. Die ADAC Stiftung nennt für Jugendliche höchstens 12 bis 13 kg und Reifen um 20 cm Durchmesser als Orientierung.
- Macht den Helm zur Regel für jede Fahrt, auch für kurze.
Österreich: Regeln für Kinder und Jugendliche
In Österreich gelten andere Regeln (oesterreich.gv.at, Stand 1. Mai 2026):
- Unter 12 Jahren dürfen Kinder im öffentlichen Verkehr nicht allein fahren – nur mit einer Aufsichtsperson, die mindestens 16 ist, oder mit Radfahrausweis.
- Unter 16 Jahren ist ein Helm Pflicht.
- Wie beim Radfahren: E-Scooter bis 600 W und 25 km/h nutzen den Radweg, wo es einen gibt. Gehsteige und Gehwege sind verboten, ebenso ein Mitfahrer.
Mindestalter in anderen Ländern
Nehmt ihr den E-Scooter mit in den Urlaub, gelten die Regeln des jeweiligen Landes:
| Land | Mindestalter | Helm |
|---|---|---|
| Deutschland | 14 Jahre | Keine Pflicht |
| Österreich | Unter 12 nur mit Aufsicht (ab 16) oder Radfahrausweis | Pflicht unter 16 Jahren |
| Frankreich | 14 Jahre | Pflicht in Paris und mehreren Départements |
| Italien | 14 Jahre | Pflicht für alle |
| Spanien | 15 Jahre ab 1. Oktober 2026 | Pflicht für alle ab 1. Oktober 2026 |
| Dänemark | 15 Jahre, jüngere nur in Begleitung eines Erwachsenen oder auf ausgeschilderten Spielflächen | Pflicht für alle |
Quellen: Service-Public (Frankreich), ACI (Italien), BOE (Spanien) und Færdselsstyrelsen (Dänemark). Alle EU-Länder findest du in unserem englischsprachigen Überblick über die E-Scooter-Regeln in Europa.
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