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E-Scooter im Zug und Bus mitnehmen: Was erlaubt ist

Zusammengeklappt fährt der E-Scooter im ICE und IC kostenlos mit – in Bus und Bahn vieler Städte aber nicht. So klappt die Mitnahme.

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  • Geprüft am von Wheelyshop-Redaktion
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Blau-weiße Straßenbahn der Linie 11 nach Saltholmen auf einer Straße in Göteborg, neben Haltestelle und Backsteinbau

„Darf der E-Scooter mit in die Bahn – oder werde ich an der Tür abgewiesen?“ In Deutschland lautet unsere ehrliche Antwort: Es kommt auf die Stadt und auf den Zug an. Im ICE ist ein zusammengeklappter E-Scooter kein Problem, in der Berliner U-Bahn dagegen verboten. Hier steht, wo was gilt – und wie die Mitnahme im Alltag reibungslos klappt.

Darf man den E-Scooter im Zug und Bus mitnehmen?

Im Fernverkehr der Deutschen Bahn ja: Zusammengeklappt fährt der E-Scooter als Handgepäck mit, ohne eigenes Ticket. In Bus, Straßenbahn und U-Bahn vieler Städte dagegen nicht mehr – zahlreiche Verkehrsbetriebe haben E-Scooter seit 2023 und 2024 wegen der Brandgefahr der Akkus ausgeschlossen. In Regionalzügen, S-Bahnen und Städten ohne Verbot entscheidet dein Verkehrsverbund. Und im Zug laden ist bei der Bahn tabu.

Deutsche Bahn: So fährt der E-Scooter im Fernverkehr mit

Wer den E-Scooter im Zug mitnehmen will, ist im Fernverkehr auf der sicheren Seite. Laut Deutscher Bahn gilt in ICE, ECE, IC/EC, RJX und TGV:

  • Zusammengeklappt: kostenlose Mitnahme als Handgepäck, wenn der E-Scooter sicher verstaut ist.
  • Nicht zusammengeklappt: Er gilt als Traglast und darf nur mit, wenn er sicher untergebracht werden kann.
  • Wohin damit: ins Gepäckregal, unter oder zwischen die Sitze oder in die Ablage über dem Sitz – dort aber so, dass nichts verrutschen und herunterfallen kann. Die Bahn empfiehlt, ihn in einer Tasche zu verstauen oder zwischen anderem Gepäck sicher zu verkeilen.
  • Akku: Während der Fahrt darfst du ihn weder entnehmen noch laden oder als Powerbank nutzen.

Große Tretroller in Fahrradgröße fallen bei der Bahn unter die Regeln für Fahrräder. Im Nahverkehr, also in Regionalzügen und S-Bahnen, können die Regeln des Verkehrsverbunds abweichen – darauf weist die Bahn selbst hin. Schau deshalb vor der ersten Pendelfahrt beim Verbund nach.

Bus, Tram und U-Bahn: Diese Städte sagen Nein

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) rät von der Mitnahme ab, weil die Lithium-Ionen-Akkus ein erhöhtes Brand- und Explosionsrisiko bergen. Viele Betriebe sind dem gefolgt. Diese Verbote nennen die BVG und die Übersicht des ADAC zum Mitnahmeverbot:

Stadt (Verkehrsbetrieb)Verbot seitGilt für
Hamburg (Hochbahn)Sommer 2023Züge der Hochbahn
Köln (KVB), Düsseldorf (Rheinbahn), Dortmund (DSW21), Essen (Ruhrbahn), Duisburg (DVG), Wuppertal (WSW)1. März 2024alle Busse und Bahnen der Betriebe
Bochum (Bogestra)1. April 2024Busse und Bahnen
München (MVG)2. April 2024U-Bahn, Tram, Bus und U-Bahnhöfe
Berlin (BVG)1. Mai 2024alle Fahrzeuge und Bahnhöfe der BVG
Leipzig1. Mai 2024Bus und Bahn
Bremen (VBN, auch BSAG)1. Juni 2024Busse und Bahnen im Verbund
Schleswig-Holstein (NSH, z. B. Kiel, Lübeck, Flensburg)Juli 2024Busse
Frankfurt am Main (VGF)1. Oktober 2024U-Bahn und Straßenbahn

Auch in Darmstadt, Augsburg und Nürnberg gilt laut ADAC ein Verbot. Stand: November 2025 – prüf deinen Verkehrsverbund, denn die Regeln werden immer wieder überprüft und können sich ändern.

Gilt in deiner Stadt ein Verbot, bleibt meist nur: mit dem E-Scooter zur Haltestelle, dort gut anschließen und ohne ihn weiterfahren. Wie du ihn so sicherst, dass er noch da ist, wenn du zurückkommst, steht in unserem Ratgeber E-Scooter vor Diebstahl schützen.

Und in Österreich?

In Wien haben die Wiener Linien die Mitnahme neu geregelt. Seit 1. September 2026 gelten für E-Scooter dieselben Regeln wie für Fahrräder und E-Bikes:

  • Bus und Straßenbahn („Bim“): keine Mitnahme mehr, auch nicht zusammengeklappt – der E-Scooter zählt dort nicht als Handgepäck.
  • U-Bahn: nur außerhalb der Stoßzeiten, also Montag bis Freitag von 9 bis 15 Uhr und ab 18:30 Uhr sowie samstags, sonntags und an Feiertagen ganztägig. Pro Einstiegsraum dürfen höchstens zwei Fahrräder oder E-Scooter mit, Rollstühle und Kinderwagen haben Vorrang.
  • In den Stationen: nur schieben, Rolltreppen sind mit dem E-Scooter verboten.
  • Bei Verstößen: Es drohen 50 Euro Strafe.

Ein Tretroller ohne E-Antrieb darf weiterhin jederzeit mit. Für die ÖBB und andere Städte in Österreich gelten eigene Regeln – schau vor der Fahrt beim jeweiligen Verkehrsunternehmen nach.

Einen E-Scooter wählen, der sich gut tragen lässt

Wer den E-Scooter mit in Bus und Bahn nimmt, trägt ihn auch – die Treppe hoch, auf den Bahnsteig, in den Wagen. Drei Dinge entscheiden, wie gut das klappt:

  • Gewicht. In unserer Kategorie E-Scooter für Pendler wiegen die leichtesten Erwachsenenmodelle rund 10,5–⁠13 kg (September 2026). Den Unterschied zu einem schweren Modell spürst du schon an der ersten Treppe.
  • Maße im zusammengeklappten Zustand. Beim Zusammenklappen wird ein E-Scooter vor allem niedriger, kaum kürzer, weil die Lenkstange auf das Trittbrett geklappt wird. Schau im Datenblatt nach, ob er ins Gepäckregal oder zwischen die Sitze passt.
  • Klappmechanismus. Er sollte sich mit einer Hand in wenigen Sekunden bedienen lassen, und die Lenkstange sollte am Heck einrasten, damit du den E-Scooter daran tragen kannst, ohne dass er aufklappt.

Zwei Dinge machen den Alltag leichter. Eine Transporttasche hält Schmutz und Nässe von Sitzen und Kleidung fern – und im Zug verstaust du den E-Scooter darin so, wie es die Bahn empfiehlt. Pannensichere Reifen verringern das Risiko, auf dem Weg zum Bahnhof liegen zu bleiben, fahren sich aber härter. Was zu deinem Weg passt, erklärt unser Ratgeber Vollgummireifen oder Luftreifen.

Am Bahnsteig und im Zug

  1. Vor dem Einsteigen ausschalten und zusammenklappen. Mach das an der Haltestelle oder vor dem Bahnhof, nicht in der Tür. Über Bahnsteige und durch Stationen schiebst oder trägst du ihn – bei den Wiener Linien ist Schieben sogar Pflicht.
  2. Lieber Aufzug als Rolltreppe. Mit 15–⁠20 kg in einer Hand und dem Rucksack auf dem Rücken verliert man auf der Rolltreppe am ehesten den Halt.
  3. Richtig abstellen. Ins Gepäckregal, unter oder zwischen die Sitze – nie in den Gang oder vor die Türen. Legst du ihn in die Ablage über dem Sitz, dann so, dass niemand stolpert und nichts herunterfallen kann.
  4. Im Blick behalten. Bei einer Vollbremsung darf er nicht wegrollen oder fremde Kleidung verschmutzen.
  5. Platz machen. Kinderwagen und Rollstühle gehen vor. Ist es voll, nimm den nächsten Zug oder Bus.
  6. Zu Hause laden. Im Fernverkehr der Bahn darfst du den Akku unterwegs weder laden noch entnehmen oder als Powerbank nutzen. Wie der Akku lange hält, steht im Ratgeber E-Scooter-Akku richtig laden.

Bus und Bahn sind auch ein guter Plan B, wenn das Wetter umschlägt: Nimmt dein Verkehrsbetrieb E-Scooter mit, klappst du ihn bei Starkregen zusammen und fährst ein Stück, statt durch Pfützen zu rollen. Warum das klug ist, erklären wir im Ratgeber E-Scooter bei Regen.

E-Bike in Bus und Bahn

Mit dem E-Bike ist es in Deutschland oft einfacher. Die Mitnahmeverbote der Verkehrsbetriebe richten sich gegen E-Tretroller – die BVG nimmt E-Fahrräder ausdrücklich aus. In Regionalzügen und S-Bahnen der Bahn ist die Fahrradmitnahme bundesweit ohne Reservierung möglich, sofern Platz ist. Ob sie kostenlos ist oder eine Fahrradkarte kostet, hängt vom Bundesland und vom Verkehrsverbund ab. Im Fernverkehr brauchst du eine Fahrradkarte mit Stellplatzreservierung, und nicht jeder ICE hat Stellplätze, wie Stiftung Warentest zusammengefasst hat. Der Akku bleibt dabei am Rad und wird während der Fahrt weder entnommen noch geladen. In Wien gelten für E-Bikes dieselben Regeln wie für E-Scooter.

Ein klappbares E-Bike kommt dem E-Scooter am nächsten: Zusammengeklappte Falt-Pedelecs nimmt die Bahn als Gepäck mit, eine Fahrradkarte brauchst du dafür nicht. Es ist aber größer und schwerer als ein E-Scooter: Die leichtesten Modelle bei uns wiegen 14–⁠17 kg, viele liegen bei 20–⁠35 kg (September 2026). Schwankst du noch zwischen beiden, fang mit unserem Vergleich E-Scooter oder E-Bike an.

Typische Fehler

  • Glauben, zusammengeklappt reicht immer. In Berlin, München oder Hamburg hilft das nicht, und in Wien seit September 2026 auch in Bus und Straßenbahn nicht mehr.
  • Erst an der Tür zusammenklappen. Genau da staut es sich. Mach es, bevor Bus oder Bahn einfährt.
  • Das Ladegerät in die Steckdose am Platz stecken. Im Fernverkehr der Bahn ist Laden verboten, auch wenn die Steckdose direkt neben dir ist.
  • Das schwerste Modell für einen Weg mit Treppen kaufen. Ein großer Akku bringt Reichweite, aber auch Gewicht – wäg Reichweite gegen Tragegewicht ab.
  • Im Urlaub dieselben Regeln erwarten. Auch im Ausland sind E-Scooter in den Öffis oft verboten – in Madrid etwa in Metro und Bussen, und das Verbot wurde bis 2027 verlängert. Schau vor dem Packen beim Verkehrsbetrieb am Reiseziel nach.

Überlegst du, das Auto gegen E-Scooter und Bahn zu tauschen? Was du dabei sparst, haben wir im Vergleich E-Scooter statt Auto durchgerechnet. Unsicher, ob ein E-Scooter überhaupt zu dir passt? Lies die Vor- und Nachteile des E-Scooters, bevor du dich entscheidest.

Häufige Fragen

Darf ich den E-Scooter im Bus mitnehmen?

Das hängt von der Stadt ab. Viele Verkehrsbetriebe haben E-Scooter seit 2023 und 2024 wegen der Brandgefahr der Akkus aus Bus und Bahn verbannt, etwa die BVG in Berlin, die MVG in München, KVB und Rheinbahn in Köln und Düsseldorf sowie die Betriebe in Leipzig und Bremen. Wo die Mitnahme erlaubt ist, klappst du den E-Scooter vor dem Einsteigen zusammen und stellst ihn so ab, dass er niemanden behindert. Die Liste stammt vom ADAC (Stand: November 2025) – prüf vor der Fahrt die Regeln deines Verkehrsverbunds.

Brauche ich im ICE ein Ticket für den E-Scooter?

Nein, wenn er zusammengeklappt ist. In allen Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn (ICE, ECE, IC/EC, RJX und TGV) fährt ein zusammengeklappter, sicher verstauter E-Scooter kostenlos als Handgepäck mit. Nicht zusammengeklappt gilt er als Traglast und darf nur mit, wenn er sicher untergebracht werden kann. Große Tretroller in Fahrradgröße fallen unter die Regeln für Fahrräder.

In welchen Städten ist der E-Scooter in Bus und Bahn verboten?

Laut ADAC (Stand: November 2025) unter anderem in Berlin (BVG), Hamburg (Hochbahn), München (MVG), Köln, Düsseldorf, Dortmund, Essen, Duisburg, Wuppertal, Bochum, Leipzig, Bremen, Frankfurt am Main (U-Bahn und Straßenbahn der VGF), Darmstadt, Augsburg und Nürnberg sowie in den NSH-Bussen in Schleswig-Holstein. In Wien dürfen E-Scooter seit 1. September 2026 nicht mehr in Bus und Straßenbahn, in die U-Bahn nur außerhalb der Stoßzeiten. Die Regeln können sich ändern – prüf vor der Fahrt deinen Verkehrsverbund.

Darf ich den E-Scooter im Zug laden?

Nein. Im Fernverkehr der Deutschen Bahn darfst du den eingebauten Akku während der Fahrt weder laden noch entnehmen oder als Powerbank nutzen – auch nicht an der Steckdose am Platz. Lade zu Hause oder bei der Arbeit, bevor du losfährst.

Darf ich einen E-Scooter im Flugzeug mitnehmen?

Rechne nicht damit. Laut IATA sind Lithium-Akkus bis 100 Wh im Handgepäck in der Regel erlaubt, 100–160 Wh nur mit Zustimmung der Airline, und Akkus über 160 Wh sind in Passagierflugzeugen meist nicht zugelassen. E-Scooter für Erwachsene haben fast immer größere Akkus – 36 V × 10 Ah sind schon 360 Wh. Fluggesellschaften können zudem eigene Regeln haben: Frag vor der Reise bei deiner Airline nach oder leih dir am Ziel einen E-Scooter.

Quellen

  1. Was muss ich bei der Mitnahme meines E-Tretrollers/E-Scooter beachten? (Deutsche Bahn, abgerufen 2026-09-26)
  2. Welche anderen Gepäckstücke darf ich im Zug mitnehmen? (Deutsche Bahn, abgerufen 2026-09-26)
  3. E-Tretroller-Verbot (BVG, abgerufen 2026-09-26)
  4. E-Scooter im Nahverkehr: Verbot im ÖPNV (ADAC, 2024-02-29 (aktualisiert 2025-11-17))
  5. Neue Beförderungsbedingungen E-Scooter und E-Bikes (Wiener Linien, aktualisiert 2026-09-15)
  6. Fahrrad auf Reisen: So kommt Ihr Rad ans Ziel (Stiftung Warentest, 2023-03-23 (aktualisiert 2026-06-27))
  7. Safe Travel with Lithium Batteries (IATA, abgerufen 2026-09-26)
  8. La Comunidad de Madrid extiende a 2027 la prohibición de acceder con patinetes eléctricos al transporte público (Comunidad de Madrid, 2024-05-31)

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