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Wadenschutz InMotion V8

Wadenschutz InMotion V8

€45,95 EUR
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Produktbeschreibung

Der Wadenschutz InMotion V8 ist ein modellspezifisches Schutzpad-Set für alle, die abgenutzte, beschädigte oder fehlende Wadenpolster an ihrem InMotion V8 Elektro-Einrad ersetzen möchten. Die Pads sitzen an den Seiten des Einrads, dort wo deine Beine beim Fahren Kontakt mit dem Gehäuse haben. Sie sorgen für mehr Komfort, besseren Halt und ein stabileres Fahrgefühl beim Anfahren, Bremsen, Kurvenfahren und auf längeren Strecken.

Die Pads haben eine schwarze, strukturierte Oberfläche mit erhabenem Muster und V8-Logo – für einen originalgetreuen Look und guten Grip an den Beinen. Die gebogene Form folgt dem runden Gehäuse des InMotion V8, sodass die Pads bei korrekter Montage sauber anliegen. Besonders sinnvoll ist der Austausch, wenn deine alten Wadenpolster hart, locker, verkratzt oder verformt sind.

Das mitgelieferte Montageband erleichtert die Installation und sorgt dafür, dass die Pads fest an der richtigen Stelle sitzen. Ein neuer Wadenschutz verbessert sowohl den Fahrkomfort als auch die Optik deines InMotion V8. Bestelle den Wadenschutz InMotion V8 noch heute bei Wheelyshop und gib deinem elektrischen Einrad ein frischeres, bequemeres und komplettes Erscheinungsbild.

Technische Daten

Typ: Wadenschutz
Material: Schaumgummi
Farbe: Schwarz
Position: Seitenpanel
Oberfläche: Strukturiert
Design: Gebogene Form
Kennzeichnung: V8-Logo
Funktion: Beinschutz
Verwendung: Elektrisches Einrad
Montage: Klebebefestigung
Zubehör: Montageband
Lieferumfang: 1x Wadenschutz-Set

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InMotion V8

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Gesetze & Vorschriften

E-Scooter (Elektrokleinstfahrzeuge)
In Deutschland regelt die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV), welche E-Scooter am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Erlaubt sind nur Modelle mit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) bzw. Einzelbetriebserlaubnis, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h und einer gültigen Versicherungsplakette.

  • Mindestalter: 14 Jahre
  • Führerschein: nicht erforderlich
  • Versicherung: Pflicht – die Versicherungsplakette muss am Fahrzeug angebracht sein
  • Helm: keine Pflicht – wir empfehlen trotzdem dringend, einen Helm zu tragen
  • Fahrbereich: Radwege und Radfahrstreifen, sonst die Fahrbahn – Gehwege sind nicht erlaubt

E-Scooter ohne ABE oder mit einer Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h dürfen in Deutschland nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden – sie sind ausschließlich für die Nutzung auf privatem Gelände bestimmt.

Hinweis: Die eKFV wurde 2026 novelliert. Für neue Fahrzeuggenerationen gelten ab 2027 zusätzliche technische Anforderungen (z. B. Blinker sowie voneinander unabhängige Bremsen für Vorder- und Hinterrad); für Bestandsfahrzeuge besteht keine Nachrüstpflicht.

E-Bikes (Pedelecs)
Ein Pedelec gilt rechtlich als Fahrrad, wenn der Motor eine Nenndauerleistung von maximal 250 W hat und dich nur beim Treten bis höchstens 25 km/h unterstützt (eine Anfahrhilfe bis 6 km/h ist zulässig). Dann bestehen keine Zulassungs-, Versicherungs-, Führerschein- oder Helmpflicht – ein Helm wird jedoch dringend empfohlen.

Schnellere oder stärkere Modelle (z. B. S-Pedelecs mit Unterstützung bis 45 km/h) gelten als Kleinkrafträder: Sie benötigen eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen, es gilt Helmpflicht und mindestens Führerscheinklasse AM. Modelle, die diese Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nur auf privatem Gelände genutzt werden.

Offizielle Informationen:

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