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Trommelbremse Dualtron

Trommelbremse Dualtron

€18,95 EUR
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Produktbeschreibung

Diese Trommelbremse für Vorder- und Hinterrad ist ein zuverlässiges, langlebiges Ersatzteil für mehrere Dualtron-Modelle. Sie ist auf eine stabile, gleichmäßige Bremswirkung ausgelegt und benötigt nur minimale Wartung. Dank der geschlossenen Trommelbremskonstruktion sind die Bremsbeläge wirksam vor Schmutz, Wasser und Staub geschützt – ideal für tägliches Pendeln und Fahrten bei wechselnden Wetterbedingungen.

Die Trommelbremse bietet ein sanftes, kontrolliertes Bremsgefühl, das zu mehr Sicherheit und besserem Fahrkomfort beiträgt. Die robuste Konstruktion sorgt auch bei häufiger Nutzung für eine lange Lebensdauer. Das Produkt wird fertig montiert geliefert und ist für den einfachen Einbau als Ersatz für die Originalbremse konzipiert – ganz ohne Modifikationen.

Ob du eine verschlissene Bremse austauschen oder das Bremssystem deines Dualtron aufrüsten möchtest – diese Trommelbremse ist eine ausgezeichnete Wahl für sicheres, sorgenfreies Fahren. Bestelle noch heute bei Wheelyshop und stelle die Bremsleistung deines E-Scooters wieder her.

Technische Daten
Typ: Trommelbremse
Material: Metall
Farbe: Schwarz
Position: Vorne und hinten
Bremssystem: Mechanische Trommelbremse
Lieferumfang: 1x Trommelbremse

Passende Modelle
DUALTRON Mini Pop
DUALTRON Popular
DUALTRON Togo
DUALTRON Aminia Long Body
DUALTRON Aminia Special

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Gesetze & Vorschriften

E-Scooter (Elektrokleinstfahrzeuge)
In Deutschland regelt die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV), welche E-Scooter am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Erlaubt sind nur Modelle mit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) bzw. Einzelbetriebserlaubnis, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h und einer gültigen Versicherungsplakette.

  • Mindestalter: 14 Jahre
  • Führerschein: nicht erforderlich
  • Versicherung: Pflicht – die Versicherungsplakette muss am Fahrzeug angebracht sein
  • Helm: keine Pflicht – wir empfehlen trotzdem dringend, einen Helm zu tragen
  • Fahrbereich: Radwege und Radfahrstreifen, sonst die Fahrbahn – Gehwege sind nicht erlaubt

E-Scooter ohne ABE oder mit einer Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h dürfen in Deutschland nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden – sie sind ausschließlich für die Nutzung auf privatem Gelände bestimmt.

Hinweis: Die eKFV wurde 2026 novelliert. Für neue Fahrzeuggenerationen gelten ab 2027 zusätzliche technische Anforderungen (z. B. Blinker sowie voneinander unabhängige Bremsen für Vorder- und Hinterrad); für Bestandsfahrzeuge besteht keine Nachrüstpflicht.

E-Bikes (Pedelecs)
Ein Pedelec gilt rechtlich als Fahrrad, wenn der Motor eine Nenndauerleistung von maximal 250 W hat und dich nur beim Treten bis höchstens 25 km/h unterstützt (eine Anfahrhilfe bis 6 km/h ist zulässig). Dann bestehen keine Zulassungs-, Versicherungs-, Führerschein- oder Helmpflicht – ein Helm wird jedoch dringend empfohlen.

Schnellere oder stärkere Modelle (z. B. S-Pedelecs mit Unterstützung bis 45 km/h) gelten als Kleinkrafträder: Sie benötigen eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen, es gilt Helmpflicht und mindestens Führerscheinklasse AM. Modelle, die diese Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nur auf privatem Gelände genutzt werden.

Offizielle Informationen:

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