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Trittfläche InMotion V13

Trittfläche InMotion V13

€180,95 EUR
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Produktbeschreibung

Gönn deinem InMotion V13 ein Upgrade mit dieser originalen Trittfläche, die für maximale Stabilität, Haltbarkeit und Komfort entwickelt wurde. Das macht sie zur perfekten Wahl für das tägliche Pendeln ebenso wie für anspruchsvollere Fahrten.

Das offene, ergonomische Design sorgt für besseren Halt und mehr Kontrolle und reduziert gleichzeitig das Gewicht, ohne Kompromisse bei der Stabilität einzugehen. Die rutschfeste Oberfläche bietet zusätzliche Sicherheit während der Fahrt – egal ob auf trockenem oder nassem Untergrund. Dank der exakten Passform ist das Pedal einfach zu montieren und eignet sich perfekt als Ersatz für ein verschlissenes oder beschädigtes Originalteil.

Mit ihrem klaren, modernen Design ergänzt die Trittfläche dein Monowheel und verleiht ihm einen professionellen, kraftvollen Look. Ein Muss für alle, die Leistung und Sicherheit ihres InMotion V13 verbessern möchten.

Bestelle deine Trittfläche noch heute und erlebe sofort eine stabilere, sicherere und komfortablere Fahrt!

Technische Daten

Typ: Trittfläche
Farbe: Schwarz
Design: Offene Struktur
Funktion: Stabilität, Rutschschutz
Montage: Originale Passform
Lieferumfang: 1x Trittfläche

Passende Modelle

InMotion V13

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Du hast ein 14-tägiges Widerrufsrecht ab Erhalt der Ware. Zusätzlich gilt beim Kauf die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren – und bei uns erhältst du außerdem 1 Jahr freiwillige Garantie. Erfahre hier mehr über unsere Gewährleistungs- und Garantiebedingungen.

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Gesetze & Vorschriften

E-Scooter (Elektrokleinstfahrzeuge)
In Deutschland regelt die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV), welche E-Scooter am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Erlaubt sind nur Modelle mit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) bzw. Einzelbetriebserlaubnis, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h und einer gültigen Versicherungsplakette.

  • Mindestalter: 14 Jahre
  • Führerschein: nicht erforderlich
  • Versicherung: Pflicht – die Versicherungsplakette muss am Fahrzeug angebracht sein
  • Helm: keine Pflicht – wir empfehlen trotzdem dringend, einen Helm zu tragen
  • Fahrbereich: Radwege und Radfahrstreifen, sonst die Fahrbahn – Gehwege sind nicht erlaubt

E-Scooter ohne ABE oder mit einer Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h dürfen in Deutschland nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden – sie sind ausschließlich für die Nutzung auf privatem Gelände bestimmt.

Hinweis: Die eKFV wurde 2026 novelliert. Für neue Fahrzeuggenerationen gelten ab 2027 zusätzliche technische Anforderungen (z. B. Blinker sowie voneinander unabhängige Bremsen für Vorder- und Hinterrad); für Bestandsfahrzeuge besteht keine Nachrüstpflicht.

E-Bikes (Pedelecs)
Ein Pedelec gilt rechtlich als Fahrrad, wenn der Motor eine Nenndauerleistung von maximal 250 W hat und dich nur beim Treten bis höchstens 25 km/h unterstützt (eine Anfahrhilfe bis 6 km/h ist zulässig). Dann bestehen keine Zulassungs-, Versicherungs-, Führerschein- oder Helmpflicht – ein Helm wird jedoch dringend empfohlen.

Schnellere oder stärkere Modelle (z. B. S-Pedelecs mit Unterstützung bis 45 km/h) gelten als Kleinkrafträder: Sie benötigen eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen, es gilt Helmpflicht und mindestens Führerscheinklasse AM. Modelle, die diese Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nur auf privatem Gelände genutzt werden.

Offizielle Informationen:

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