Ständer InMotion V11 / V11Y
Ständer InMotion V11 / V11Y
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Produktbeschreibung
Produktbeschreibung
Dieser hochwertige Ständer für InMotion V11 / V11Y ist die perfekte Lösung, wenn du dein elektrisches Einrad sicher, stabil und ohne Umkipprisiko parken möchtest. Das Ersatzteil wurde speziell für den InMotion V11 und V11Y entwickelt und bietet eine exakte Passform – die Montage ist einfach und unkompliziert. Mit diesem Ständer musst du dein Monowheel nicht mehr an Wände oder andere Gegenstände lehnen, was Kratzer, Beschädigungen und unnötigen Verschleiß vermeidet.
Gefertigt aus robustem, langlebigem Material bietet dieser Ständer auch bei täglicher Nutzung eine lange Haltbarkeit. Die stabile Konstruktion sorgt dafür, dass dein Einrad auf verschiedenen Untergründen sicher steht – egal, ob du drinnen oder draußen parkst. Dank des durchdachten Designs lässt sich der Ständer einfach ein- und ausklappen, ohne die Fahrt zu beeinträchtigen.
Der ideale Ersatz, wenn dein aktueller Ständer beschädigt ist oder fehlt. Mit dem am Original orientierten Design behältst du sowohl die Funktionalität als auch die Optik deines InMotion. Perfekt, wenn du beim Pendeln oder in der Freizeit eine praktische und sichere Parklösung möchtest.
Werte dein Fahrerlebnis auf und schütze deine Investition – bestelle deinen Ständer noch heute und mach deinen Alltag mit dem InMotion V11 oder V11Y einfacher und sicherer.
Technische Daten
Typ: Ständer
Material: Metall
Farbe: Schwarz
Montage: Schraubmontage
Funktion: Parkstütze
Design: Klappbar
Lieferumfang: 1× Ständer-Set
Passende Modelle
InMotion V11
InMotion V11Y
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Gesetze & Vorschriften
Gesetze & Vorschriften
E-Scooter (Elektrokleinstfahrzeuge)
In Deutschland regelt die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV), welche E-Scooter am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Erlaubt sind nur Modelle mit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) bzw. Einzelbetriebserlaubnis, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h und einer gültigen Versicherungsplakette.
- Mindestalter: 14 Jahre
- Führerschein: nicht erforderlich
- Versicherung: Pflicht – die Versicherungsplakette muss am Fahrzeug angebracht sein
- Helm: keine Pflicht – wir empfehlen trotzdem dringend, einen Helm zu tragen
- Fahrbereich: Radwege und Radfahrstreifen, sonst die Fahrbahn – Gehwege sind nicht erlaubt
E-Scooter ohne ABE oder mit einer Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h dürfen in Deutschland nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden – sie sind ausschließlich für die Nutzung auf privatem Gelände bestimmt.
Hinweis: Die eKFV wurde 2026 novelliert. Für neue Fahrzeuggenerationen gelten ab 2027 zusätzliche technische Anforderungen (z. B. Blinker sowie voneinander unabhängige Bremsen für Vorder- und Hinterrad); für Bestandsfahrzeuge besteht keine Nachrüstpflicht.
E-Bikes (Pedelecs)
Ein Pedelec gilt rechtlich als Fahrrad, wenn der Motor eine Nenndauerleistung von maximal 250 W hat und dich nur beim Treten bis höchstens 25 km/h unterstützt (eine Anfahrhilfe bis 6 km/h ist zulässig). Dann bestehen keine Zulassungs-, Versicherungs-, Führerschein- oder Helmpflicht – ein Helm wird jedoch dringend empfohlen.
Schnellere oder stärkere Modelle (z. B. S-Pedelecs mit Unterstützung bis 45 km/h) gelten als Kleinkrafträder: Sie benötigen eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen, es gilt Helmpflicht und mindestens Führerscheinklasse AM. Modelle, die diese Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nur auf privatem Gelände genutzt werden.
Offizielle Informationen:
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