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Radabdeckungen Reflektor Xiaomi 5 Pro

Radabdeckungen Reflektor Xiaomi 5 Pro

€22,95 EUR
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Produktbeschreibung

Schütze und verschönere deinen E-Scooter mit diesen hochwertigen Radabdeckungen mit Reflektor für den Xiaomi 5 Pro. Die Abdeckungen verleihen deinem Scooter ein elegantes Aussehen und schützen gleichzeitig die hintere Gabel und den Stoßdämpfer wirksam. Indem sie die empfindlichen Teile am Hinterrad abdecken, verhinderst du, dass Schmutz, Splitt und Wasser unnötigen Verschleiß oder Korrosion verursachen.

Sicherheit hat im Straßenverkehr immer höchste Priorität. Jede Abdeckung ist mit einem integrierten bernsteinfarbenen Reflektor ausgestattet, der das Licht von Autos und anderen Fahrzeugen reflektiert – so bist du bei Fahrten am Abend oder bei schlechtem Wetter deutlich besser sichtbar. Die Montage gelingt mit den mitgelieferten Schrauben schnell und einfach, und die robuste Konstruktion sorgt für sicheren Halt auch auf unebenem Untergrund.

Investiere in deine Sicherheit und die Lebensdauer deines Scooters und rüste noch heute mit diesem Set auf. Bestelle deine neuen Radabdeckungen jetzt für ein sichereres und schöneres Fahrerlebnis.

Technische Daten

Typ: Schutzabdeckungen
Material: ABS-Kunststoff
Farbe: Silber
Länge: 210 mm
Höhe: 73 mm
Breite: 42 mm
Schraubenabstand: 39 mm
Lochdurchmesser: 4,5 mm
Position: Hintere Gabel
Funktion: Stoßschutz und Reflektor
Gewicht: Leicht
Lieferumfang: 1x Paar Radabdeckungen inklusive Reflektoren und Schrauben

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Xiaomi 5 Pro

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Gesetze & Vorschriften

E-Scooter (Elektrokleinstfahrzeuge)
In Deutschland regelt die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV), welche E-Scooter am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Erlaubt sind nur Modelle mit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) bzw. Einzelbetriebserlaubnis, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h und einer gültigen Versicherungsplakette.

  • Mindestalter: 14 Jahre
  • Führerschein: nicht erforderlich
  • Versicherung: Pflicht – die Versicherungsplakette muss am Fahrzeug angebracht sein
  • Helm: keine Pflicht – wir empfehlen trotzdem dringend, einen Helm zu tragen
  • Fahrbereich: Radwege und Radfahrstreifen, sonst die Fahrbahn – Gehwege sind nicht erlaubt

E-Scooter ohne ABE oder mit einer Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h dürfen in Deutschland nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden – sie sind ausschließlich für die Nutzung auf privatem Gelände bestimmt.

Hinweis: Die eKFV wurde 2026 novelliert. Für neue Fahrzeuggenerationen gelten ab 2027 zusätzliche technische Anforderungen (z. B. Blinker sowie voneinander unabhängige Bremsen für Vorder- und Hinterrad); für Bestandsfahrzeuge besteht keine Nachrüstpflicht.

E-Bikes (Pedelecs)
Ein Pedelec gilt rechtlich als Fahrrad, wenn der Motor eine Nenndauerleistung von maximal 250 W hat und dich nur beim Treten bis höchstens 25 km/h unterstützt (eine Anfahrhilfe bis 6 km/h ist zulässig). Dann bestehen keine Zulassungs-, Versicherungs-, Führerschein- oder Helmpflicht – ein Helm wird jedoch dringend empfohlen.

Schnellere oder stärkere Modelle (z. B. S-Pedelecs mit Unterstützung bis 45 km/h) gelten als Kleinkrafträder: Sie benötigen eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen, es gilt Helmpflicht und mindestens Führerscheinklasse AM. Modelle, die diese Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nur auf privatem Gelände genutzt werden.

Offizielle Informationen:

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