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Hinteres Schutzblech Xiaomi 5 Plus

Hinteres Schutzblech Xiaomi 5 Plus

€27,95 EUR
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Produktbeschreibung

Das hintere Schutzblech Xiaomi 5 Plus ist ein direktes Ersatzteil, das wirksam vor Wasser, Schmutz und Spritzern schützt – bei Fahrten auf trockener wie nasser Strecke. Die aerodynamische, breite Konstruktion fängt Schmutz ab, der sonst vom Hinterrad aufgewirbelt wird, und hält E-Scooter und Fahrer sauberer.

Gefertigt aus strapazierfähigem, schlagfestem Kunststoff eignet sich das Schutzblech bestens für den täglichen Einsatz auf wechselnden Untergründen. Dank der exakten Passform für den Xiaomi 5 Plus sitzt es stabil ohne Spiel oder Vibrationen und bewahrt die Originaloptik deines E-Scooters.

Die perfekte Wahl, wenn dein originales Schutzblech beschädigt, gerissen oder verloren gegangen ist und du Funktion und Optik wiederherstellen möchtest. Bestelle noch heute und gib deinem E-Scooter einen zuverlässigen Schutz, der lange hält.

Spezifikation
Typ: Hinteres Schutzblech
Material: Strapazierfähiger Kunststoff
Farbe: Grau
Maße: Länge 373 mm, Höhe 151 mm, Breite 82 mm
Stärke Halterung: 4 mm
Gewicht: 206,8 g
Eigenschaften: Wasserfest, spritzwassergeschützt, formgegossen für exakte Passform
Lieferumfang: 1x hinteres Schutzblech ohne Rücklicht

Passende Modelle
Xiaomi 5 Plus

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Gesetze & Vorschriften

E-Scooter (Elektrokleinstfahrzeuge)
In Deutschland regelt die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV), welche E-Scooter am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Erlaubt sind nur Modelle mit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) bzw. Einzelbetriebserlaubnis, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h und einer gültigen Versicherungsplakette.

  • Mindestalter: 14 Jahre
  • Führerschein: nicht erforderlich
  • Versicherung: Pflicht – die Versicherungsplakette muss am Fahrzeug angebracht sein
  • Helm: keine Pflicht – wir empfehlen trotzdem dringend, einen Helm zu tragen
  • Fahrbereich: Radwege und Radfahrstreifen, sonst die Fahrbahn – Gehwege sind nicht erlaubt

E-Scooter ohne ABE oder mit einer Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h dürfen in Deutschland nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden – sie sind ausschließlich für die Nutzung auf privatem Gelände bestimmt.

Hinweis: Die eKFV wurde 2026 novelliert. Für neue Fahrzeuggenerationen gelten ab 2027 zusätzliche technische Anforderungen (z. B. Blinker sowie voneinander unabhängige Bremsen für Vorder- und Hinterrad); für Bestandsfahrzeuge besteht keine Nachrüstpflicht.

E-Bikes (Pedelecs)
Ein Pedelec gilt rechtlich als Fahrrad, wenn der Motor eine Nenndauerleistung von maximal 250 W hat und dich nur beim Treten bis höchstens 25 km/h unterstützt (eine Anfahrhilfe bis 6 km/h ist zulässig). Dann bestehen keine Zulassungs-, Versicherungs-, Führerschein- oder Helmpflicht – ein Helm wird jedoch dringend empfohlen.

Schnellere oder stärkere Modelle (z. B. S-Pedelecs mit Unterstützung bis 45 km/h) gelten als Kleinkrafträder: Sie benötigen eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen, es gilt Helmpflicht und mindestens Führerscheinklasse AM. Modelle, die diese Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nur auf privatem Gelände genutzt werden.

Offizielle Informationen:

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