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Hintere Schutzabdeckung INOKIM OX/OXO

Hintere Schutzabdeckung INOKIM OX/OXO

€22,95 EUR
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Produktbeschreibung

Diese hintere Schutzabdeckung ist ein original angepasstes Kunststoffteil für die E-Scooter INOKIM OX und INOKIM OXO. Sie wird hinten am Ende der Trittfläche montiert und schützt die Unterseite vor Schmutz, Spritzwasser, Steinen und Verschleiß im täglichen Einsatz. Die Konstruktion ist formgegossen für eine perfekte Passform und folgt dem Originaldesign des Scooters – ganz ohne Modifikationen.

Die Schutzabdeckung besteht aus widerstandsfähigem ABS-Kunststoff, der Vibrationen, Stößen und wechselnden Temperaturen standhält. Die robuste Struktur schützt empfindliche Komponenten und trägt zu einer längeren Lebensdauer des hinteren Bereichs deines Scooters bei. Perfekt als Ersatzteil bei Beschädigung oder als vorbeugendes Upgrade, wenn du viel fährst.

Ein Muss für alle, die ihren INOKIM in Topzustand halten und unnötigen Verschleiß vermeiden wollen. Bestelle deine hintere Schutzabdeckung noch heute bei Wheelyshop und sichere dir besseren Schutz bei jeder Fahrt.

Spezifikationen
Typ: Schutzabdeckung
Material: ABS-Kunststoff
Farbe: Schwarz
Montage: Originalpassform
Platzierung: Hinterer Teil der Trittfläche
Funktion: Schutz vor Schmutz und Stößen
Lieferumfang: 1x hintere Schutzabdeckung

Passende Modelle
INOKIM OX
INOKIM OXO

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Gewährleistung & Garantie

Du hast ein 14-tägiges Widerrufsrecht ab Erhalt der Ware. Zusätzlich gilt beim Kauf die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren – und bei uns erhältst du außerdem 1 Jahr freiwillige Garantie. Erfahre hier mehr über unsere Gewährleistungs- und Garantiebedingungen.

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Gesetze & Vorschriften

E-Scooter (Elektrokleinstfahrzeuge)
In Deutschland regelt die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV), welche E-Scooter am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Erlaubt sind nur Modelle mit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) bzw. Einzelbetriebserlaubnis, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h und einer gültigen Versicherungsplakette.

  • Mindestalter: 14 Jahre
  • Führerschein: nicht erforderlich
  • Versicherung: Pflicht – die Versicherungsplakette muss am Fahrzeug angebracht sein
  • Helm: keine Pflicht – wir empfehlen trotzdem dringend, einen Helm zu tragen
  • Fahrbereich: Radwege und Radfahrstreifen, sonst die Fahrbahn – Gehwege sind nicht erlaubt

E-Scooter ohne ABE oder mit einer Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h dürfen in Deutschland nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden – sie sind ausschließlich für die Nutzung auf privatem Gelände bestimmt.

Hinweis: Die eKFV wurde 2026 novelliert. Für neue Fahrzeuggenerationen gelten ab 2027 zusätzliche technische Anforderungen (z. B. Blinker sowie voneinander unabhängige Bremsen für Vorder- und Hinterrad); für Bestandsfahrzeuge besteht keine Nachrüstpflicht.

E-Bikes (Pedelecs)
Ein Pedelec gilt rechtlich als Fahrrad, wenn der Motor eine Nenndauerleistung von maximal 250 W hat und dich nur beim Treten bis höchstens 25 km/h unterstützt (eine Anfahrhilfe bis 6 km/h ist zulässig). Dann bestehen keine Zulassungs-, Versicherungs-, Führerschein- oder Helmpflicht – ein Helm wird jedoch dringend empfohlen.

Schnellere oder stärkere Modelle (z. B. S-Pedelecs mit Unterstützung bis 45 km/h) gelten als Kleinkrafträder: Sie benötigen eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen, es gilt Helmpflicht und mindestens Führerscheinklasse AM. Modelle, die diese Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nur auf privatem Gelände genutzt werden.

Offizielle Informationen:

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