Hintere Schutzabdeckung InMotion S1 / L9
Hintere Schutzabdeckung InMotion S1 / L9
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Produktbeschreibung
Produktbeschreibung
Gib deinem E-Scooter ein neues, frisches Aussehen mit dieser originalen hinteren Schutzabdeckung mit integriertem Reflektor, die speziell für den InMotion L9 und S1 entwickelt wurde. Dieses hochwertige Ersatzteil ist perfekt, wenn deine aktuelle Abdeckung beschädigt, abgenutzt oder nicht mehr vorhanden ist. Dank der exakten Passform gelingt die Montage einfach und ohne Modifikationen – ideal für Einsteiger und erfahrene Fahrer gleichermaßen.
Der integrierte Reflektor verbessert deine Sichtbarkeit im Straßenverkehr, besonders bei Dunkelheit oder schlechten Lichtverhältnissen, und erhöht so deine Sicherheit. Gefertigt aus verschleißfestem Kunststoff, der dem täglichen Gebrauch und äußeren Belastungen standhält, bietet diese hintere Abdeckung Funktion und Stil zugleich.
Perfekt, wenn du deinen E-Scooter in den Originalzustand zurückversetzen oder optisch aufwerten möchtest. Bestelle noch heute bei Wheelyshop und sichere dir ein sicheres und gepflegtes Fahrerlebnis!
Technische Daten
Typ: Schutzabdeckung
Material: Kunststoff
Farbe: Schwarz
Funktion: Hintere Abdeckung mit Reflektor
Kompatibilität: E-Scooter
Montage: Clip-on
Lieferumfang: 1× hintere Schutzabdeckung mit Reflektor
Passende Modelle
InMotion S1
InMotion L9
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Gesetze & Vorschriften
Gesetze & Vorschriften
E-Scooter (Elektrokleinstfahrzeuge)
In Deutschland regelt die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV), welche E-Scooter am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Erlaubt sind nur Modelle mit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) bzw. Einzelbetriebserlaubnis, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h und einer gültigen Versicherungsplakette.
- Mindestalter: 14 Jahre
- Führerschein: nicht erforderlich
- Versicherung: Pflicht – die Versicherungsplakette muss am Fahrzeug angebracht sein
- Helm: keine Pflicht – wir empfehlen trotzdem dringend, einen Helm zu tragen
- Fahrbereich: Radwege und Radfahrstreifen, sonst die Fahrbahn – Gehwege sind nicht erlaubt
E-Scooter ohne ABE oder mit einer Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h dürfen in Deutschland nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden – sie sind ausschließlich für die Nutzung auf privatem Gelände bestimmt.
Hinweis: Die eKFV wurde 2026 novelliert. Für neue Fahrzeuggenerationen gelten ab 2027 zusätzliche technische Anforderungen (z. B. Blinker sowie voneinander unabhängige Bremsen für Vorder- und Hinterrad); für Bestandsfahrzeuge besteht keine Nachrüstpflicht.
E-Bikes (Pedelecs)
Ein Pedelec gilt rechtlich als Fahrrad, wenn der Motor eine Nenndauerleistung von maximal 250 W hat und dich nur beim Treten bis höchstens 25 km/h unterstützt (eine Anfahrhilfe bis 6 km/h ist zulässig). Dann bestehen keine Zulassungs-, Versicherungs-, Führerschein- oder Helmpflicht – ein Helm wird jedoch dringend empfohlen.
Schnellere oder stärkere Modelle (z. B. S-Pedelecs mit Unterstützung bis 45 km/h) gelten als Kleinkrafträder: Sie benötigen eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen, es gilt Helmpflicht und mindestens Führerscheinklasse AM. Modelle, die diese Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nur auf privatem Gelände genutzt werden.
Offizielle Informationen:
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Enkel att montera och sitter som den ska. Skyddar bra mot smuts och stänk.
Gör exakt det den ska – supernöjd!
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