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Gummimatte INOKIM OX/OXO

Gummimatte INOKIM OX/OXO

€27,95 EUR
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Produktbeschreibung

Diese rutschfeste Gummimatte wurde speziell für den INOKIM OX und INOKIM OXO entwickelt und sorgt für einen sichereren, bequemeren und stabileren Stand beim Fahren. Mit ihrer strukturierten Oberfläche und dem markanten INOKIM-Logo verbessert sie den Grip deutlich – auch bei Nässe oder Schmutz – und trägt so zu mehr Kontrolle und Sicherheit während der Fahrt bei.

Die Gummimatte besteht aus hochwertigem, langlebigem Gummimaterial auf Silikonbasis, das widerstandsfähig gegen Verschleiß, Verformung und den täglichen Einsatz ist. Das Material ist leicht zu reinigen und behält Form und Funktion über lange Zeit – eine ausgezeichnete Wahl als Upgrade wie auch als Ersatz für eine abgenutzte Originalmatte.

Die selbstklebende Rückseite ist stark und gleichmäßig, sodass die Montage ganz ohne Werkzeug gelingt. Die Matte haftet stabil auf dem Trittbrett des Scooters und bleibt auch bei intensiver Fahrt sicher an ihrem Platz. Das Produkt ist für eine perfekte Passform auf INOKIM OX und OXO ausgelegt und sollte nicht für andere Modelle verwendet werden.

Technische Daten
Typ: Gummimatte Trittbrett
Material: Gummi auf Silikonbasis
Funktion: Rutschfeste und verschleißfeste Oberfläche
Farbe: Blau, Grün oder Orange
Länge: 33,4 cm
Breite: 7 cm
Montage: Selbstklebend, ohne Werkzeug
Lieferumfang: 1x Gummimatte

Passende Modelle
INOKIM OX
INOKIM OXO

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Gesetze & Vorschriften

E-Scooter (Elektrokleinstfahrzeuge)
In Deutschland regelt die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV), welche E-Scooter am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Erlaubt sind nur Modelle mit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) bzw. Einzelbetriebserlaubnis, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h und einer gültigen Versicherungsplakette.

  • Mindestalter: 14 Jahre
  • Führerschein: nicht erforderlich
  • Versicherung: Pflicht – die Versicherungsplakette muss am Fahrzeug angebracht sein
  • Helm: keine Pflicht – wir empfehlen trotzdem dringend, einen Helm zu tragen
  • Fahrbereich: Radwege und Radfahrstreifen, sonst die Fahrbahn – Gehwege sind nicht erlaubt

E-Scooter ohne ABE oder mit einer Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h dürfen in Deutschland nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden – sie sind ausschließlich für die Nutzung auf privatem Gelände bestimmt.

Hinweis: Die eKFV wurde 2026 novelliert. Für neue Fahrzeuggenerationen gelten ab 2027 zusätzliche technische Anforderungen (z. B. Blinker sowie voneinander unabhängige Bremsen für Vorder- und Hinterrad); für Bestandsfahrzeuge besteht keine Nachrüstpflicht.

E-Bikes (Pedelecs)
Ein Pedelec gilt rechtlich als Fahrrad, wenn der Motor eine Nenndauerleistung von maximal 250 W hat und dich nur beim Treten bis höchstens 25 km/h unterstützt (eine Anfahrhilfe bis 6 km/h ist zulässig). Dann bestehen keine Zulassungs-, Versicherungs-, Führerschein- oder Helmpflicht – ein Helm wird jedoch dringend empfohlen.

Schnellere oder stärkere Modelle (z. B. S-Pedelecs mit Unterstützung bis 45 km/h) gelten als Kleinkrafträder: Sie benötigen eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen, es gilt Helmpflicht und mindestens Führerscheinklasse AM. Modelle, die diese Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nur auf privatem Gelände genutzt werden.

Offizielle Informationen:

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