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Gummigriffe NIU KQi 2/KQi 3

Gummigriffe NIU KQi 2/KQi 3

€12,95 EUR
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Produktbeschreibung

Diese Gummigriffe sind originalkompatible Ersatzgriffe für die E-Scooter NIU KQi 2 und NIU KQi 3 und wurden für sicheren Halt, hohen Komfort und lange Haltbarkeit im täglichen Einsatz entwickelt. Wenn deine vorhandenen Griffe abgenutzt, rissig oder rutschig sind, ist dies die perfekte Lösung, um Kontrolle und Fahrkomfort schnell wiederherzustellen.

Die Griffe bestehen aus verschleißfestem TPR-Gummi mit strukturierter Oberfläche, die auch bei Regen, Schweiß oder längeren Fahrten rutschfesten Halt bietet. Die ergonomische Form hilft, Vibrationen von der Straße zu reduzieren, und entlastet Hände und Handgelenke – für ein angenehmeres Fahrgefühl beim Pendeln wie in der Freizeit.

Die Passform ist exakt auf Lenker und Bedienelemente der NIU-KQi-Serie abgestimmt, sodass die Montage ohne Kleber oder Spezialwerkzeug gelingt. Das Set enthält den linken und den rechten Griff, wobei die rechte Seite für den Gashebel angepasst ist. Bestelle deine neuen Gummigriffe noch heute bei Wheelyshop und verbessere Gefühl, Sicherheit und Kontrolle auf deinem NIU E-Scooter.

Spezifikation
Typ: Gummigriffe
Material: TPR-Gummi
Farbe: Schwarz
Länge pro Griff: 118 mm
Außendurchmesser an der Basis: 36 mm
Innendurchmesser: 22 mm
Oberflächenstruktur: Geriffeltes, rutschfestes Design
Montage: Direkte Montage am Lenker ohne Kleber
Lieferumfang: 1x Paar Gummigriffe

Passende Modelle
NIU KQi 2
NIU KQi 3

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Gesetze & Vorschriften

E-Scooter (Elektrokleinstfahrzeuge)
In Deutschland regelt die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV), welche E-Scooter am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Erlaubt sind nur Modelle mit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) bzw. Einzelbetriebserlaubnis, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h und einer gültigen Versicherungsplakette.

  • Mindestalter: 14 Jahre
  • Führerschein: nicht erforderlich
  • Versicherung: Pflicht – die Versicherungsplakette muss am Fahrzeug angebracht sein
  • Helm: keine Pflicht – wir empfehlen trotzdem dringend, einen Helm zu tragen
  • Fahrbereich: Radwege und Radfahrstreifen, sonst die Fahrbahn – Gehwege sind nicht erlaubt

E-Scooter ohne ABE oder mit einer Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h dürfen in Deutschland nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden – sie sind ausschließlich für die Nutzung auf privatem Gelände bestimmt.

Hinweis: Die eKFV wurde 2026 novelliert. Für neue Fahrzeuggenerationen gelten ab 2027 zusätzliche technische Anforderungen (z. B. Blinker sowie voneinander unabhängige Bremsen für Vorder- und Hinterrad); für Bestandsfahrzeuge besteht keine Nachrüstpflicht.

E-Bikes (Pedelecs)
Ein Pedelec gilt rechtlich als Fahrrad, wenn der Motor eine Nenndauerleistung von maximal 250 W hat und dich nur beim Treten bis höchstens 25 km/h unterstützt (eine Anfahrhilfe bis 6 km/h ist zulässig). Dann bestehen keine Zulassungs-, Versicherungs-, Führerschein- oder Helmpflicht – ein Helm wird jedoch dringend empfohlen.

Schnellere oder stärkere Modelle (z. B. S-Pedelecs mit Unterstützung bis 45 km/h) gelten als Kleinkrafträder: Sie benötigen eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen, es gilt Helmpflicht und mindestens Führerscheinklasse AM. Modelle, die diese Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nur auf privatem Gelände genutzt werden.

Offizielle Informationen:

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