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Frontlicht mit Lautsprecher InMotion V10 / V10F

Frontlicht mit Lautsprecher InMotion V10 / V10F

€63,95 EUR
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Produktbeschreibung

Das Frontlicht mit Lautsprecher für InMotion V10 / V10F ist ein Original-Ersatzteil, das kraftvolle Beleuchtung und einen integrierten Lautsprecher in einer Einheit vereint. Es wurde speziell für die elektrischen Einräder InMotion V10 und V10F entwickelt und sorgt für mehr Sicherheit und erweiterte Funktionalität.

Das starke LED-Frontlicht bietet klare Sicht bei Fahrten im Dunkeln oder bei schwachem Licht und macht deine Fahrt sicherer und komfortabler. Über den integrierten Lautsprecher kommt der Ton direkt aus der Einheit, was das Nutzungserlebnis zusätzlich verbessert. Perfekt, wenn du ein defektes oder abgenutztes Originalteil ersetzen und dein Einrad wieder auf optimale Leistung bringen möchtest.

Das Produkt besteht aus hochwertigem, widerstandsfähigem Kunststoff, der dem täglichen Einsatz und unterschiedlichen Wetterbedingungen standhält. Dank der einfachen Installation mit vorbereiteten Anschlüssen ist es schnell und unkompliziert montiert. Bestelle noch heute und gib deinem InMotion V10 oder V10F neue, verbesserte Funktionalität.

Technische Daten

Typ: Frontlicht
Material: ABS-Kunststoff
Farbe: Schwarz
Funktion: LED-Beleuchtung und Lautsprecher
Anschluss: Kabel mit Stecker
Montage: Frontmontage
Zustand: Original-Ersatzteil
Lieferumfang: 1x Frontlicht mit Lautsprecher

Passende Modelle

InMotion V10
InMotion V10F

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Gewährleistung & Garantie

Du hast ein 14-tägiges Widerrufsrecht ab Erhalt der Ware. Zusätzlich gilt beim Kauf die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren – und bei uns erhältst du außerdem 1 Jahr freiwillige Garantie. Erfahre hier mehr über unsere Gewährleistungs- und Garantiebedingungen.

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Gesetze & Vorschriften

E-Scooter (Elektrokleinstfahrzeuge)
In Deutschland regelt die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV), welche E-Scooter am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Erlaubt sind nur Modelle mit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) bzw. Einzelbetriebserlaubnis, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h und einer gültigen Versicherungsplakette.

  • Mindestalter: 14 Jahre
  • Führerschein: nicht erforderlich
  • Versicherung: Pflicht – die Versicherungsplakette muss am Fahrzeug angebracht sein
  • Helm: keine Pflicht – wir empfehlen trotzdem dringend, einen Helm zu tragen
  • Fahrbereich: Radwege und Radfahrstreifen, sonst die Fahrbahn – Gehwege sind nicht erlaubt

E-Scooter ohne ABE oder mit einer Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h dürfen in Deutschland nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden – sie sind ausschließlich für die Nutzung auf privatem Gelände bestimmt.

Hinweis: Die eKFV wurde 2026 novelliert. Für neue Fahrzeuggenerationen gelten ab 2027 zusätzliche technische Anforderungen (z. B. Blinker sowie voneinander unabhängige Bremsen für Vorder- und Hinterrad); für Bestandsfahrzeuge besteht keine Nachrüstpflicht.

E-Bikes (Pedelecs)
Ein Pedelec gilt rechtlich als Fahrrad, wenn der Motor eine Nenndauerleistung von maximal 250 W hat und dich nur beim Treten bis höchstens 25 km/h unterstützt (eine Anfahrhilfe bis 6 km/h ist zulässig). Dann bestehen keine Zulassungs-, Versicherungs-, Führerschein- oder Helmpflicht – ein Helm wird jedoch dringend empfohlen.

Schnellere oder stärkere Modelle (z. B. S-Pedelecs mit Unterstützung bis 45 km/h) gelten als Kleinkrafträder: Sie benötigen eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen, es gilt Helmpflicht und mindestens Führerscheinklasse AM. Modelle, die diese Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nur auf privatem Gelände genutzt werden.

Offizielle Informationen:

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