Frontlicht INOKIM OX/OXO
Frontlicht INOKIM OX/OXO
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Produktbeschreibung
Produktbeschreibung
Dieses originale Frontlicht wurde speziell für den INOKIM OX und INOKIM OXO entwickelt und wird vorne am E-Scooter montiert. Die Lampe liefert ein starkes, klares LED-Licht, das die Sicht bei Fahrten im Dunkeln verbessert und dich im Straßenverkehr besser sichtbar macht – für mehr Sicherheit bei Tag und Nacht.
Das Frontlicht ist in zwei Varianten erhältlich – vorne links und vorne rechts –, sodass du genau die beschädigte oder verschlissene Seite austauschen kannst. Die Konstruktion ist auf die Originalhalterungen und Kabelanschlüsse des Scooters abgestimmt und ermöglicht eine passgenaue, problemlose Montage ohne Modifikationen.
Das robuste Gehäuse hält Vibrationen, Witterung und täglicher Nutzung stand. Die LED-Technik sorgt für eine lange Lebensdauer, geringen Stromverbrauch und ein gleichmäßiges Licht. Die perfekte Wahl, wenn du deinen INOKIM OX oder OXO in den Originalzustand zurückversetzen oder ein defektes Frontlicht durch ein zuverlässiges Ersatzteil ersetzen möchtest.
Bestelle das Frontlicht für INOKIM OX/OXO noch heute und fahre sicher mit optimaler Beleuchtung und Originalqualität von Wheelyshop.
Spezifikation
Typ: LED-Frontlicht
Material: Kunststoff
Farbe: Silber
Position: Vorne
Seite: Links und rechts
Anschluss: Originalstecker
Lieferumfang: 1x Frontlicht
Passende Modelle
INOKIM OX
INOKIM OXO
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Gesetze & Vorschriften
Gesetze & Vorschriften
E-Scooter (Elektrokleinstfahrzeuge)
In Deutschland regelt die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV), welche E-Scooter am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Erlaubt sind nur Modelle mit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) bzw. Einzelbetriebserlaubnis, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h und einer gültigen Versicherungsplakette.
- Mindestalter: 14 Jahre
- Führerschein: nicht erforderlich
- Versicherung: Pflicht – die Versicherungsplakette muss am Fahrzeug angebracht sein
- Helm: keine Pflicht – wir empfehlen trotzdem dringend, einen Helm zu tragen
- Fahrbereich: Radwege und Radfahrstreifen, sonst die Fahrbahn – Gehwege sind nicht erlaubt
E-Scooter ohne ABE oder mit einer Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h dürfen in Deutschland nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden – sie sind ausschließlich für die Nutzung auf privatem Gelände bestimmt.
Hinweis: Die eKFV wurde 2026 novelliert. Für neue Fahrzeuggenerationen gelten ab 2027 zusätzliche technische Anforderungen (z. B. Blinker sowie voneinander unabhängige Bremsen für Vorder- und Hinterrad); für Bestandsfahrzeuge besteht keine Nachrüstpflicht.
E-Bikes (Pedelecs)
Ein Pedelec gilt rechtlich als Fahrrad, wenn der Motor eine Nenndauerleistung von maximal 250 W hat und dich nur beim Treten bis höchstens 25 km/h unterstützt (eine Anfahrhilfe bis 6 km/h ist zulässig). Dann bestehen keine Zulassungs-, Versicherungs-, Führerschein- oder Helmpflicht – ein Helm wird jedoch dringend empfohlen.
Schnellere oder stärkere Modelle (z. B. S-Pedelecs mit Unterstützung bis 45 km/h) gelten als Kleinkrafträder: Sie benötigen eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen, es gilt Helmpflicht und mindestens Führerscheinklasse AM. Modelle, die diese Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nur auf privatem Gelände genutzt werden.
Offizielle Informationen:
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