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Controller INOKIM LIGHT 2

Controller INOKIM LIGHT 2

€72,95 EUR
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Produktbeschreibung

Dieser originale Controller für den INOKIM LIGHT 2 ist das Herzstück des Antriebssystems und steuert Motor, Beschleunigung und Kraftübertragung präzise. Das Steuergerät wurde speziell entwickelt, um optimale Performance, stabiles Fahrverhalten und die korrekte Kommunikation zwischen Akku, Motor und Bedienelementen sicherzustellen.

Der Controller wird fertig montiert mit Originalsteckern und Kabelbaum geliefert und ist damit direkt mit dem vorhandenen Bordnetz des E-Scooters kompatibel. Die robuste Aluminiumkonstruktion mit Kühlrippen sorgt für effektive Wärmeableitung und schützt die Elektronik bei längerer Belastung und täglicher Nutzung.

Zeigt dein INOKIM LIGHT 2 Leistungsverlust, Fehlercodes oder ungleichmäßige Beschleunigung, ist dies das perfekte Ersatzteil, um den E-Scooter auf Werksstandard zurückzusetzen. Wähle ein Originalteil für maximale Betriebssicherheit, lange Lebensdauer und sicheres Fahren. Bestelle noch heute und mach deinen E-Scooter schnell und sicher wieder fahrbereit.

Spezifikation
Typ: Controller
Material: Aluminium
Farbe: Silber
Kühlung: Passive Kühlrippen
Anschluss: Originalstecker
Montage: Plug-and-play
Lieferumfang: 1x Controller

Passende Modelle
INOKIM LIGHT 2

Versand

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Gewährleistung & Garantie

Du hast ein 14-tägiges Widerrufsrecht ab Erhalt der Ware. Zusätzlich gilt beim Kauf die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren – und bei uns erhältst du außerdem 1 Jahr freiwillige Garantie. Erfahre hier mehr über unsere Gewährleistungs- und Garantiebedingungen.

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Gesetze & Vorschriften

E-Scooter (Elektrokleinstfahrzeuge)
In Deutschland regelt die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV), welche E-Scooter am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Erlaubt sind nur Modelle mit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) bzw. Einzelbetriebserlaubnis, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h und einer gültigen Versicherungsplakette.

  • Mindestalter: 14 Jahre
  • Führerschein: nicht erforderlich
  • Versicherung: Pflicht – die Versicherungsplakette muss am Fahrzeug angebracht sein
  • Helm: keine Pflicht – wir empfehlen trotzdem dringend, einen Helm zu tragen
  • Fahrbereich: Radwege und Radfahrstreifen, sonst die Fahrbahn – Gehwege sind nicht erlaubt

E-Scooter ohne ABE oder mit einer Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h dürfen in Deutschland nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden – sie sind ausschließlich für die Nutzung auf privatem Gelände bestimmt.

Hinweis: Die eKFV wurde 2026 novelliert. Für neue Fahrzeuggenerationen gelten ab 2027 zusätzliche technische Anforderungen (z. B. Blinker sowie voneinander unabhängige Bremsen für Vorder- und Hinterrad); für Bestandsfahrzeuge besteht keine Nachrüstpflicht.

E-Bikes (Pedelecs)
Ein Pedelec gilt rechtlich als Fahrrad, wenn der Motor eine Nenndauerleistung von maximal 250 W hat und dich nur beim Treten bis höchstens 25 km/h unterstützt (eine Anfahrhilfe bis 6 km/h ist zulässig). Dann bestehen keine Zulassungs-, Versicherungs-, Führerschein- oder Helmpflicht – ein Helm wird jedoch dringend empfohlen.

Schnellere oder stärkere Modelle (z. B. S-Pedelecs mit Unterstützung bis 45 km/h) gelten als Kleinkrafträder: Sie benötigen eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen, es gilt Helmpflicht und mindestens Führerscheinklasse AM. Modelle, die diese Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nur auf privatem Gelände genutzt werden.

Offizielle Informationen:

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