Bremsscheibe INOKIM OX/OXO
Bremsscheibe INOKIM OX/OXO
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Produktbeschreibung
Produktbeschreibung
Diese 140-mm-Bremsscheibe ist ein langlebiges, zuverlässiges Ersatzteil für die E-Scooter INOKIM OX und INOKIM OXO. Die Bremsscheibe ist auf effektive, stabile Bremsleistung ausgelegt – auch bei hoher Belastung und täglicher Nutzung. Dank des belüfteten Designs mit mehreren Bohrungen wird die Wärmeableitung verbessert, was das Risiko einer Überhitzung reduziert und auch auf längeren Fahrten für gleichmäßige Bremsleistung sorgt.
Die Bremsscheibe besteht aus hochwertigem Stahl – für eine lange Lebensdauer, hohe Verschleißfestigkeit und gute Korrosionsbeständigkeit. Die exakte Passform macht die Montage einfach und unkompliziert, ganz ohne Modifikationen. Ob du eine verschlissene Bremsscheibe austauschst oder dein Bremssystem aufrüstest – diese Bremsscheibe ist eine ausgezeichnete Wahl für mehr Sicherheit und bessere Kontrolle.
Bestelle deine Bremsscheibe noch heute bei Wheelyshop und sorge dafür, dass dein INOKIM E-Scooter immer bereit für eine sichere Fahrt ist.
Technische Daten
Typ: Bremsscheibe
Material: Stahl
Farbe: Silber
Durchmesser: 140 mm
Stärke: 2 mm
Löcher: 6 Löcher
Design: Belüftet mit Kühlbohrungen
Gewicht: 140 g
Lieferumfang: 1x Bremsscheibe
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INOKIM OX
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Gesetze & Vorschriften
Gesetze & Vorschriften
E-Scooter (Elektrokleinstfahrzeuge)
In Deutschland regelt die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV), welche E-Scooter am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Erlaubt sind nur Modelle mit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) bzw. Einzelbetriebserlaubnis, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h und einer gültigen Versicherungsplakette.
- Mindestalter: 14 Jahre
- Führerschein: nicht erforderlich
- Versicherung: Pflicht – die Versicherungsplakette muss am Fahrzeug angebracht sein
- Helm: keine Pflicht – wir empfehlen trotzdem dringend, einen Helm zu tragen
- Fahrbereich: Radwege und Radfahrstreifen, sonst die Fahrbahn – Gehwege sind nicht erlaubt
E-Scooter ohne ABE oder mit einer Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h dürfen in Deutschland nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden – sie sind ausschließlich für die Nutzung auf privatem Gelände bestimmt.
Hinweis: Die eKFV wurde 2026 novelliert. Für neue Fahrzeuggenerationen gelten ab 2027 zusätzliche technische Anforderungen (z. B. Blinker sowie voneinander unabhängige Bremsen für Vorder- und Hinterrad); für Bestandsfahrzeuge besteht keine Nachrüstpflicht.
E-Bikes (Pedelecs)
Ein Pedelec gilt rechtlich als Fahrrad, wenn der Motor eine Nenndauerleistung von maximal 250 W hat und dich nur beim Treten bis höchstens 25 km/h unterstützt (eine Anfahrhilfe bis 6 km/h ist zulässig). Dann bestehen keine Zulassungs-, Versicherungs-, Führerschein- oder Helmpflicht – ein Helm wird jedoch dringend empfohlen.
Schnellere oder stärkere Modelle (z. B. S-Pedelecs mit Unterstützung bis 45 km/h) gelten als Kleinkrafträder: Sie benötigen eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen, es gilt Helmpflicht und mindestens Führerscheinklasse AM. Modelle, die diese Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nur auf privatem Gelände genutzt werden.
Offizielle Informationen:
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