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Bremsbeläge NAMI Burn-E 2 Max

Bremsbeläge NAMI Burn-E 2 Max

€36,95 EUR
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Produktbeschreibung

Die Bremsbeläge NAMI Burn-E 2 Max sind eine zuverlässige Wahl, wenn du eine kraftvolle und gleichmäßige Bremsleistung an deinem E-Scooter sicherstellen möchtest. Diese semi-metallischen Bremsbeläge sind auf optimale Bremsleistung mit verbesserter Wärmeableitung ausgelegt – ideal für die tägliche Fahrt ebenso wie für anspruchsvollere Einsätze. Dank einer fortschrittlichen Mischung mit hohem Anteil organischer Materialien wird der Verschleiß reduziert, während die Bremswirkung bei unterschiedlichen Wetterbedingungen erhalten bleibt.

Die leichte Konstruktion beeinträchtigt die Leistung deines E-Scooters nicht und sorgt gleichzeitig für ein stabiles, reaktionsschnelles Bremsgefühl. Mit ihrer langen Lebensdauer und dem verschleißfesten Material sind diese Bremsbeläge die perfekte Wahl, wenn du abgenutzte Teile austauschen und die Sicherheit beim Fahren wiederherstellen willst.

Sie passen zu mehreren Shimano-basierten Bremssystemen und sind mit dem NAMI Burn-E 2 Max kompatibel – eine flexible und praktische Ersatzteillösung. Bestelle noch heute bei Wheelyshop und genieße bei jeder Fahrt eine sichere, kontrollierte Bremsleistung.

Technische Daten

Typ: Bremsbeläge
Material: Keramik
Farbe: Schwarz
Größe: 40 mm x 23 mm
Gewicht: 25 g
Kompatibilität: Shimano BR-M810/M820/M8120/M7120
Eigenschaft: Wärmeableitung
Funktion: Stabiles Bremsen
Lieferumfang: 1x Paar Bremsbeläge

Passende Modelle

NAMI Burn-E 2 Max

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Gesetze & Vorschriften

E-Scooter (Elektrokleinstfahrzeuge)
In Deutschland regelt die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV), welche E-Scooter am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Erlaubt sind nur Modelle mit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) bzw. Einzelbetriebserlaubnis, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h und einer gültigen Versicherungsplakette.

  • Mindestalter: 14 Jahre
  • Führerschein: nicht erforderlich
  • Versicherung: Pflicht – die Versicherungsplakette muss am Fahrzeug angebracht sein
  • Helm: keine Pflicht – wir empfehlen trotzdem dringend, einen Helm zu tragen
  • Fahrbereich: Radwege und Radfahrstreifen, sonst die Fahrbahn – Gehwege sind nicht erlaubt

E-Scooter ohne ABE oder mit einer Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h dürfen in Deutschland nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden – sie sind ausschließlich für die Nutzung auf privatem Gelände bestimmt.

Hinweis: Die eKFV wurde 2026 novelliert. Für neue Fahrzeuggenerationen gelten ab 2027 zusätzliche technische Anforderungen (z. B. Blinker sowie voneinander unabhängige Bremsen für Vorder- und Hinterrad); für Bestandsfahrzeuge besteht keine Nachrüstpflicht.

E-Bikes (Pedelecs)
Ein Pedelec gilt rechtlich als Fahrrad, wenn der Motor eine Nenndauerleistung von maximal 250 W hat und dich nur beim Treten bis höchstens 25 km/h unterstützt (eine Anfahrhilfe bis 6 km/h ist zulässig). Dann bestehen keine Zulassungs-, Versicherungs-, Führerschein- oder Helmpflicht – ein Helm wird jedoch dringend empfohlen.

Schnellere oder stärkere Modelle (z. B. S-Pedelecs mit Unterstützung bis 45 km/h) gelten als Kleinkrafträder: Sie benötigen eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen, es gilt Helmpflicht und mindestens Führerscheinklasse AM. Modelle, die diese Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nur auf privatem Gelände genutzt werden.

Offizielle Informationen:

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